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Verfasst am: 08.03.07, 07:11 Titel: Ordnungsgeldandrohung - wie lange bindend
Guten Morgen,
A hat gegen B eine Unterlassungsklage wegen diverser Veröffentlichungen in die Wege geleitet. B ist es bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, weiterhin bestimmte Dinge zu verbreiten.
Wie lang ist die Androhung eines Ordnungsgeldes nach einer Unterlassungsklage eigentlich bindend? Für den Rest des Lebens? Oder nur für einen bestimmten Zeitraum?
Das heißt, wie lange ist A durch diese Ordnungsgeldandrohung geschützt?
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