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Versicherungsratgeber und Forum

 
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navahoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 12:39    Titel: Versicherungsratgeber und Forum Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr X betreibt ein Internetportal, in dem er regelmäßig Artikel über Versicherungen
schreibt, zum Beispiel "Was ist eine Haftpflichtversicherung", "Was sollte man
versichern und wie hoch" "Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung", usw.

Darf er das ohne weiteres tun, oder verstößt das gegen geltende Rechte?

Herr X hat nebenher auch noch ein Versicherungsforum eingerichtet, in dem
individuelle Fragen als Fragen der Allgemeinheit gestellt werden und
allgemein beantwortet werden, wie z.B. hier in diesem Forum.

Ist Herr X für die Antworten anderer Mitglieder haftbar zu machen, z.B.
wenn sich ein Mitglied nicht an den Grundsatz der allgemeinen Schreibweise hält und
individuell antwortet?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

>Ist Herr X für die Antworten anderer Mitglieder haftbar zu machen, z.B.
wenn sich ein Mitglied nicht an den Grundsatz der allgemeinen Schreibweise hält und
individuell antwortet?

Haften kann man nur für Schäden, für eingetretene. Wo wäre hier einer zu sehen?

Falls in einem Forum Jemand eine individuelle Rechtsberatung betreibt, dann kann man den Forembetreiber auf diesen Fehler aufmerksam machen. Nach Kenntnisnahme hat er das zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.

Ist die Monita berechtigt und reagiert der Betreiber nicht, kann er als Mitstörer belangt werden. Wegen was auch immer.

Gruß aus Berlin, Gerd
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navahoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

>Haften kann man nur für Schäden, für eingetretene. Wo wäre hier einer zu sehen?

der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz - für Anwälte könnte das schon einen gewissen Schaden darstellen und eine Abmahnung zur Folge haben, oder? Herr X als Forenbetreiber könnte dann doch aufgrund des Rechtsverstoßes durch das Mitglied (führt ja eine Rechtberatung dann durch) zur Haftung herangezogen werden?!

>Falls in einem Forum Jemand eine individuelle Rechtsberatung betreibt, dann kann man den Forembetreiber auf diesen Fehler aufmerksam machen. Nach Kenntnisnahme hat er das zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.

Muss er das dann entfernen? Ist er dafür haftbar zu machen, wenn dies nicht getan wird?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hier
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
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navahoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

Wie sieht es mit dem Internetportal aus? Darf Herr X allgemeine Tipps zu Versicherungen veröffentlichen? Eigentlich sind diese ja allgemein?!
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemeine Infos darf jeder geben.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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