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Entschädigung, Schmerzensgeld, Schadenersatz

 
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Anna Conda
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 23:51    Titel: Entschädigung, Schmerzensgeld, Schadenersatz Antworten mit Zitat

Eine vermutlich etwas blöde Frage:

Kann eine Klage auf Entschädigung und Schmerzensgeld auch als Schadenersatzklage bezeichnet werden ?

Ist der Gerichtsstand bei allen genannten Klagen der gleiche ?

Danke für Aufklärung Smilie
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso blöde Frage?
Wie die Klage bezeichnet wird, ist eigentlich unerheblich.
Schmerzensgeld ist ein besonderer Unterfall von Schadensersatz; § 253 BGB nennt es "immaterieller Schaden".
Geht es um eine unerlaubte Handlung, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde. Beispiel: Ort des Verkehrsunfalls. Ansonsten gilt der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten (Wohnsitz).
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

mwjm hat folgendes geschrieben::
Geht es um eine unerlaubte Handlung, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde.

Nicht zwingend, da der Gerichtsstand des § 32 ZPO kein ausschließlicher, sondern nur ein besonderer Gerichtsstand ist. Man kann die Klage trotzdem am allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes bzw. der geschäftlichen Niederlassung erheben.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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