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Z.B in einem Vergleich wird festgelegt, dass eine nachträgliche Arbeitsvertragsänderung mit welcher der AN nicht einverstanden war, als gegenstandslos zu betrachten ist.
Beinhaltete den Lohn und die Position.
Nun will sich der Arbeitgeber aber nur teilweise daran halten.
Lohn ja, Position nein.
Kann man das angestrebte Verfahren , wieder aufnehmen? Wie ist hier die Rechtsgrundlage.
Z.B in einem Vergleich wird festgelegt, dass eine nachträgliche Arbeitsvertragsänderung mit welcher der AN nicht einverstanden war, als gegenstandslos zu betrachten ist.
Beinhaltete den Lohn und die Position.
Nun will sich der Arbeitgeber aber nur teilweise daran halten.
Lohn ja, Position nein.
Kann man das angestrebte Verfahren , wieder aufnehmen? Wie ist hier die Rechtsgrundlage.
Der Vergleich gildet. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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