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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 14.03.07, 16:28 Titel: Eigenheimzulage bzw. die Kinderzulagen |
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Guten Tag,
Die Eltern E beziehen die Eigenheimzulage einschließlich Kinderzulage für die Kinder K1 und K2.
Nun ist K1 noch hauptwohnsitzlich im Wohnort W1 bei den E gemeldet, muss sich aber für das eigene Kind K3 in ein einem anderen Wohnort W2 ummelden. Die E verbieten das, da sie der Meinung sind, dass sie dann die Kinderzulage nicht mehr bekommen und gänzlich zurückzahlen müssen für K1.
Eine dazu passende Seite:
http://www.bmvbs.de/-,1566.1625/Eigenheimzulagengesetz.htm
Kann sich jetzt K1 in W2 hauptwohnsitzlich ummelden oder haben die E Recht?
Zuletzt bearbeitet von schallalin am 14.03.07, 17:50, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 14.03.07, 17:21 Titel: |
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Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 14.03.07, 17:26 Titel: |
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und vom Petz verschoben ins Steuerrecht........ |
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oerdiz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 1568
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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 14.03.07, 20:54 Titel: |
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Eben das hat ja K1 auch immer versucht, den E zu erklären, welche aber sich dafür nicht interessiert haben und sich an ihrer Meinung festhielten.
Problematisch an dieser Stelle scheint aber zu sein, dass die K1 seit September 2006 kein Kindergeld mehr für sich bekommt, sondern nur noch das Kindergeld und Erziehungsgeld für das eigene K3. Die E jedoch für dieses Jahr die Kinderzulage erhalten haben. Wenn K1 jedoch nicht beurlaubt wäre von Ihrem Studium, sie wieder Bafög erhalten würde. Ist dies gleichzusetzen mit solchen Förderungen?
Wenn ja,
Reicht es theoretisch für die Kinderzulage aus, wenn die K1 im Oktober 2007 wieder Bafög bekommt? Denn die Rede ist ja nur von einem Monat Kindergeld (bwz. Unterstützung, die dem gleichzusetzen ist) im laufenden Kalenderjahr. |
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oerdiz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 1568
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Verfasst am: 14.03.07, 22:27 Titel: |
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Die Sache wird ja immer undurchsichtiger. Zumindest muss man einmal im Kalenderjahr Kindergeld für ein Kind bekommen haben, damit einem die Kinderzulage weiter zusteht. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 15.03.07, 07:24 Titel: |
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oerdiz hat folgendes geschrieben:: | Zumindest muss man einmal im Kalenderjahr Kindergeld für ein Kind bekommen haben.... |
Kinderfreibetrag reicht völlig aus, § 9 Abs. 5 EigZulG
Gruß |
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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 15.03.07, 08:57 Titel: |
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Guten Tag,
die K1 hat es ihren E nun versucht zu erklären, dass sie sich in W2 ummelden darf. Dabei denken jetzt aber die E, dass sie den Kinderfreibetrag ein Leben lang erhalten. Sie wollen sich nicht weiter erkundigen
Was sind die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag, Ausnahme Kindergeld? |
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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 15.03.07, 08:59 Titel: |
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Der K1 ist übrigens ein Fehler passiert, sie war die ganze Zeit schon im April und ging davon aus, dass die E die Eigenheimzulage bereits erhalten haben, da die E sich immer so ausdrückten. Natürlich wird das heute bzw. in laufe der Tagen erst ersichtlich werden.
Die E haben jedoch für dieses Jahr fortan den Kinderfreibetrag für die K1 erhalten... |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 15.03.07, 10:21 Titel: |
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Zitat: | Der K1 ist übrigens ein Fehler passiert, sie war die ganze Zeit schon im April |
Was heißt denn das ?
Ach so.. weil EHZ-Auszahlung am 15.3. , oder wie ?
Zitat: | Was sind die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag, Ausnahme Kindergeld? |
Einfach mal hier! nachlesen!
(Sorry, wenn ich öfters mit Broschüren, anstatt Gesetzestexten, komme; aber die sind für einen Laien einfacher zu verstehen, denk ich!) |
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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 15.03.07, 11:18 Titel: |
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Ja, die Zulage wird immer erst zum 15.3 des Jahres gezahlt
Ich komme mit Broschüren weitaus besser klar als mit Gesetzestexten, Dankeschön. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 15.03.07, 12:20 Titel: |
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@schallalin
Um das Ganze jetzt mal abzukürzen:
Legen Sie mal bitte dar, was das Kind K1 z.Z. macht, wann es geboren ist und wie die Planung bzgl. Tätigkeit/Ausbildung etc etc für das Jahr 2007 ist!
Ansonsten wird das mit dem Thread m.E. nichts mehr! |
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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 15.03.07, 12:31 Titel: |
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K1 ist am 03.12.1985 geboren und somit 21 Jahre alt. Zur Zeit ist sie beurlaubte Studentin wegen Erziehungszeit, da sie im Oktober 2006 entbunden hat. K1 hat aber vor, das Studium abzubrechen um dieses Jahr noch eine Ausbildung zu beginnen.
Aufgrund des eigenen Kindes bekommt sie seit September 2006 kein eigenes Kindergeld mehr (Kindergeld schließt Kinderfreibetrag ja leider aus). Und es scheint, als bräuchte das Kindergeld auch nie wieder beantragt werden. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 15.03.07, 12:41 Titel: |
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Zitat: | dieses Jahr noch eine Ausbildung zu beginnen. |
Na also, sollte das wirklich so eintreffen besteht Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag und somit auf die Kinderzulage!
Wo das Kind K1 sich nun aufhält/gemeldet ist, ist steuerlich absolut uninteressant/irrelavant (vorausgesetzt natürlich, dass das Kind bei Beginn der EHZ zum Haushalt der Eltern gehörte).
Da Änderungen bzgl. der Höhe natürlich umgehend an das Finanzamt zu melden sind, wäre es wohl erforderlich nun dem FA eine Mittelung zukommen zu lassen, dass z.Z. kein Anspruch auf Kinderzulage für K1 besteht!
Sollte sich das mit der Ausbildung bewahrheiten wird die Kinderzulage natürlich nachträglich dennoch ausgezahlt!
Aber, wie oerdiz richtigerweise schrieb, ist ein nachträglicher Auszug des Kindes absolut egal!
Zitat: | K1 ist am 03.12.1985 geboren und somit 21 Jahre alt....Die E verbieten den Umzug |
Mit 21 lässt man sich noch sowas verbieten..?! |
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schallalin Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 15.03.07, 12:45 Titel: |
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was heißt verbieten. die E haben nicht viel Geld und K1 hat ein schlechtes Gewissen den E gegenüber. Sie machen ja jetzt die K1 auch für die dadurch angeblich entstehenden Schulden verantwortlich...
Der K1 wurde jedoch von der Familienkasse gesagt, dass der Anspruch auf Kindergeld entgültig erloschen ist. |
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