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Verfasst am: 15.03.07, 16:43 Titel: Zivilrechtliches Problem
Hallo,
mal ein allgemeiner Fall:
Person A lässt Person B per Untermietvertrag bei sich wohnen. Untermieter, also Person B zieht aus. Ohne Angabe der Nachfolgeanschrift bzw. in einer "Nacht und Nebel Aktion".
Die Wohnung selber bzw. in dem Haus ist eine Schließanlage - Schlossauswechsel kostet ca. 350,00 Euro.
Mit dem Auszug wurden aber 3 der 5 vorhandenen Schlüssel mitgenommen bzw. unterschlagen. Da Person A davon ausgeht, das die Schlüssel nicht mehr vorhanden sind, kann man da zivilrechtlich den Ausgleich des Verlustes im Rahmen einer Geldforderung geltend machen? Wenn ja was sollte man tun bzw. wie müsste sich Person A verhalten?
Es sind z.b. schon Kosten angefallen, in nicht unerheblichen Maße, zur Auffinden der Person (Telefonkosten, Meldeauskunftsgebühren sowie Kontogebühren je Überweisung zu der jeweiligen Behörde).
Man könnte z. B. über die Einleitung des Mahnverfahrens nachdenken. Vordrucke dafür bekommt man in der Rechtsbuchhandlung. Wegen der fehlenden zustellfähigen Anschrift könnte man die öffentliche Zustellung beantragen. Da u. U. auch keine Kündigung des Untermietverhältnisses vorliegt besteht evtl. auch insoweit ein Zahlungsanspruch. Dazu müßte glaubhaft gemacht werden, dass der Antragsgegner unbekannten Aufenthalts ist, was unter Hinweis auf die EM-Anfragen wohl kein Problem sein sollte. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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