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sms Nachricht vor gericht als Beweismittel

 
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ka782
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Pfreimd

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 08:59    Titel: sms Nachricht vor gericht als Beweismittel Antworten mit Zitat

Folgendes ist jemanden passiert
Person A hatte ein Auto zum verkaufen inseriert Es schaute sich jemand an war an einem Freitag. Personen B schaut sich das Auto an und wollten montag bescheid geben .Es gab keinen kaufvertrag und auch nichts mündliches und auch keine Anzahlung. Montag kam eine sms von Person B an Person A das siehs abholen wollen das Auto ?Naja es ging hin und her mit sms da schrieb Person A es sei schon verkauft und Person B wurden auch beleidigtend und belästigte Person A mit telefonanrufen. Person B bestanden auf das Auto .SMS Nachrichten gingen ca 2 Wochen hin und her .

Nun das Problem das Person A hat : Es kam ein Anwaltsschreiben zu Person A das Person A den Kauf zugesichert hätte und auch per sms die Nachrichten geschickt hätte.
Person A hat sms Nachrichten geschickt aber nicht diese wo die Anwältin im Protokoll geschrieben hat!

Es ist doch eine Kleigkeit Nachrichten zu ändern und wider abzuspeichern.
Oder per datenkabel am rechner zu ändern ...

Person A hat natürlich keine sms Nachrichten mehr da der Fall für diese Person erledigt war .

Ja als Absender stet schon immer Person A am Handy aber diese Nachrichten ?Sind sms Nachrichten zulässig vor gericht als Beweismittel obwohl man die kinderleicht ändern kann und wider abspeichern kann und im Posteingangsordner wieder verschieben kann ?
Ja Uhrzeit, Absender, Datum kann man nicht ändern aber Nachrichten?

danke
gruß karina


Zuletzt bearbeitet von ka782 am 14.03.07, 10:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.07, 10:32    Titel: Re: sms Nachricht vor gericht als Beweismittel Antworten mit Zitat

ka782 hat folgendes geschrieben::
gruß karina die die welt nicht mehr versteht


...und leider auch nicht die hiesigen Forenregeln

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=14830

durchgelesen hat.

Wenn Sie Ihren Beitrag entsprechend editieren, findet sich bestimmt schnell jemand zum Antworten.
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ka782
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Pfreimd

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 10:44    Titel: danke für den hinweis werde es nochmal überarbeiten Antworten mit Zitat

hab ich als neues Mitglied übersehen .So ist das wenn man neu ist Lachen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 13:14    Titel: Re: sms Nachricht vor gericht als Beweismittel Antworten mit Zitat

ka782 hat folgendes geschrieben::
Sind sms Nachrichten zulässig vor gericht als Beweismittel


Natürlich sind sie zulässig.

Welchen konkreten Beweiswert man ihnen dann allerdings zumißt und wie substantiiert die Gegenseite die Beweiskraft bestreiten kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
Wenn man substantiiert darlegen kann, daß SMS genau so leicht fälschbar seien wie Textdateien auf der eigenen Festplatte, dürfte zumindest kein gesteigerter Beweiswert gegenüber der bloßen Aussage der Gegenseite, es sei ein Kaufvertrag zustande gekommen, wofür natürlich diese, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, daß ein verbindlicher Kaufvertrag ohne schriftliche Hinweise und ohne Anzahlung und gestützt auf bloße Zeugenaussagen schwer nachzuweisen ist, beweispflichtig ist, vorliegen. Cool
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Entsprechende Urteile gibt's dazu wohl leider nicht... ??Zumindest habe ich auf die Schnelle keins gefunden, daß sich mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Wenn jemand mehr darüber weiß oder Erfahrungen sammeln konnte, bin ich - aus persönlichem Interesse - über jeden Hinweis dankbar.

Viele Grüße

FABKN
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sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::


Wenn jemand mehr darüber weiß oder Erfahrungen sammeln konnte, bin ich - aus persönlichem Interesse - über jeden Hinweis dankbar.

FABKN



Hallo FABKN,

in diesem Rechtsstreit

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=102941

waren sms ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Sie wurden von beiden Parteien als Beweismittel vorgebracht und auch als solche gewertet.

Der Inhalt einer ganz wesentlichen sms taugte jedoch nach Ansicht des Gerichtes in letzter Konseqenz nicht als Nachweis des Darlehens. Dies, obwohl aus dem Gesamtkontext des sms-Gespräches für einen "normalen Menschen" eindeutig ersichtlich war, um was es ging.

Es reicht, wenn der Prozeßgegner aussagt, mit der sms habe er etwas ganz anderes gemeint, damit der Aussagewert einer sms gleich null ist.

Solltest Du trotzdem Aktenzeichen & Co. brauchen, dann schick mir bitte eine PN.

Alles Gute
sedna
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::
Es reicht, wenn der Prozeßgegner aussagt, mit der sms habe er etwas ganz anderes gemeint, damit der Aussagewert einer sms gleich null ist.


Das ist in dieser Pauschalität natürlich Unsinn.

Wenn jemand SMS-t "Du bist ein dickes fettes A..." (mit oder ohne die Punkte Winken), dann wird er sich vor Gericht nicht darauf berufen können, er habe den Empfänger nicht beleidigen wollen.
Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung, welche (naturgemäß sehr knappe) Formulierung man wie auslegen kann, inbesondere, wenn daraus eine bestimmte Willenserklärung rekonstruiert werden soll. Eine einzelne SMS "Ich nehm das Schrott-Teil" ist nicht unbedingt ein Beweis dafür, daß ein Kaufvertrag über ein Auto geschlossen worden sein soll.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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sedna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung, welche (naturgemäß sehr knappe) Formulierung man wie auslegen kann, inbesondere, wenn daraus eine bestimmte Willenserklärung rekonstruiert werden soll. Eine einzelne SMS "Ich nehm das Schrott-Teil" ist nicht unbedingt ein Beweis dafür, daß ein Kaufvertrag über ein Auto geschlossen worden sein soll.


Wenn der Inhalt verschiedener sms nicht nur aus Kürzeln besteht, sondern aus ganzen und langen Sätzen/Argumentationen mit klaren Aussagen, dann sieht die Sache bestimmt anders aus.

Die Original-sms habe ich Ihnen mal in die Inbox geschickt. Betrachtet man diese Aussagen im Zusammenhang mit all den Unwahrheiten des B im Gesamtgeschehen, ist es schwer nachvollziehbar, wenn man aus diesem Gespräch eine ursprüngliche Vereinbarung eines Geschenkes sieht.

sedna
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