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Bank will Hypothek kündigen

 
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jillie
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Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 18:15    Titel: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

A+B haben 1995 als Eheleute eine Hypothek (in Form einer LV, welche bei Ablauf die Schuld tilgt) auf ihr gemeinsames Eigentum eintragen lassen. Der Vertrag wurde von beiden unterschrieben.
A und B haben sich 2002 getrennt und 2003 scheiden lassen. B zog aus und wurde bezüglich des Hauses finanziell abgefunden. Im entsprechenden notariellen Vertrag hat sich A verpflichtet, zu veranlassen, dass B aus sämtlichen Verpflichtungen das Haus betreffend entlassen wird.
Nun will A, dass B den Verlängerungsvertrag für die Hypothek unterschreibt (nach wie vor als Eheleute!) Die Bank wurde durch A über die Scheidung offensichtlich nicht unterrichtet. Ansonsten werde das Darlehn seitens der Bank gekündigt und B soll zahlen!
B unterschreibt den Vertrag nicht, weil B ansonsten für die nächsten Jahrzehnte für A mit haftungsfähig ist für ein Haus, wo B seit 4 Jahren nicht mehr lebt. Wird nun zwangsversteigert bzw. kann die Bank B heranziehen? Bitte Info.
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem an der Sache ist Folgendes: Zwar haben A und B notariell vereinbart dass B aus allen Verpflichtungen entlassen werden soll, aber das Interessiert die Bank reichlich wenig. A UND B haben damals das Darlehen (Hypothek ist hier nur umgangssprachlich verwendet??) gemeinsam unterschrieben, also haften auch nach wie vor beide dafür.

Dass die Bank sich auf eine Verlängerung nur mit A nicht einläßt liegt wohl an der mangelden Bonität des A, daher wohl die Drohung mit Kündigung der Darlehen.
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jillie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 18:36    Titel: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine Hypothek, als Beleihungsobjekt ist das Haus mit Grundstück eingetragen. So steht es im Vertrag.
B ist aber nicht mehr Miteigentümerin dieses Beleihungsobjektes.
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat den damaligen Darlehnsvertrag unterschrieben? A, B oder beide zusammen?

Der der unterschriebt haftet so lange, bis er vom Darlehnsgeber eine schriftliche Entlassung aus dem Vetrag hat.
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jillie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 18:59    Titel: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

Damals haben beide zusammen unterschrieben. A hat berechtigtes Interesse das Haus zu behalten, seine Eltern wohnen mit drin und seine neue Freundin mit 2 Kindern. B ist es egal, wenn die Bank sich das Haus krallt. Wie kommt B da raus?
B möchte nämlich nun mit neuem Partner elbst ein Haus kaufen, alles ist vorbereitet und finanziell abgesichert, denn B hat Vermögen und einen gesicherten Arbeitsplatz und die 4 Kinder aus der Ehe mit A leben bei ihr. B sieht aber nicht ein, mit ihrem Vermögen für das Haus von A zu haften.
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wie B da raus kommt? Tja hoffen dass mit dem Erlös der Versteigerung alle Schulden bezahlt sind.
Andernfalls freut sich die beitreibende Bank, da B ja anscheinend liqiude ist und die Bank sich dank gesamtschuldnerischer Haftung aus dem Darlehen anschl. aussuchen kann bei wem sie sich den aussteheden Rest holt....
Mit dem notariellen Vertrag kann B dann auf eigene Faust versuchen, sich des Geld bei A wiederzuholen ...
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jillie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 22:33    Titel: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

Und wenn B gehaltsmäßig mit 1.850 Eur sowieso wegen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren 4 Kindern außerhalb der Pfändungsfähigkeit steht? Kann B ihr Vermögen an ihre Schwester übertragen, um es vor dem Zugriff durch Bank C zu schützen?
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Idee! Dann hat B nix mehr und der/die Gläubiger zwingen sie eine EV abzugeben und eventuell noch in eine Privatinsolvenz.... Gute Voraussetzungen um nochmal irgendwo einen Kredit für einen erneuten Hausbau zu bekommen ....

Gnaz davon abgesehen dass dies auf einen Betrug hinausläuft und im nachhinein gut nachvollziehbar ist wo das Geld abgeblieben ist .... noch eine Person mit hineingezogen ....
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 08:10    Titel: Re: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

jillie hat folgendes geschrieben::
Kann B ihr Vermögen an ihre Schwester übertragen, um es vor dem Zugriff durch Bank C zu schützen?

Das wäre keine gute Idee, weil strafbar. B hat sich höchstwahrscheinlich vertraglich gegenüber der Bank der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen.
Wenn sie jetzt Teile ihres Vermögens "beiseite schafft", wäre dies eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung, wofür es bis zu zwei Jahre Knast geben kann (siehe § 288 StGB).
Es ist nicht verboten kein Geld zu haben, die Straftaten drumherum sollte man aber besser weglassen.
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jillie
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Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 20:19    Titel: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

Nachdem B nun eure Einwände gelesen hat:
1. Ist die Bank C noch nicht einmal an B mit Forderungen herangetreten.
2. Hat B ihr Vermögen an ihren jüngsten Sohn (6 Jahre) übertragen. Das ist ja wohl legitim. Sie kann dran. Exmann A nicht. Und die Bank C auch nicht!
3. Und Verlobter von B (ab 5. Mai Ehemann) vertraut B, dass mit der Hausfinazierung so alles klar geht!
4. Alle hoffen, dass die Bank C ins Leere schaut, oder ggf. das Haus von A (Exmann von B) versteigert, damit sie ihr Geld kriegt. Der geforderte Betrag ist damit auf jeden Fall gedeckt!
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Newbie
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 21:10    Titel: Re: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

jillie hat folgendes geschrieben::
4. Alle hoffen, dass die Bank C ins Leere schaut, oder ggf. das Haus von A (Exmann von B) versteigert, damit sie ihr Geld kriegt. Der geforderte Betrag ist damit auf jeden Fall gedeckt!


Da gebe ich zu Bedenken, dass vorher der Kredit gekündigt wird und das sowohl A als auch B, da beide den Kredit unterschrieben haben.
Daraus folgt ein negativer SCHUFA-Eintrag, sowohl für A als auch für B und die Bank kann und wird vermutlich vor der Zwangsversteigerung (die dauert bekanntlich und muss nicht unbedingt als erstes erfolgen) in das weitere Vermögen zwangsvollstrecken und das wird bis zur EV gehen (wie oben beschrieben) und das wird sie auch bei BEIDEN tun, das steht ihr nämlich völlig frei. Solche Dinge kommen dann auch der neuen Bank zu Ohren (SCHUFA-Nachmeldungen etc.) und die wird das garnicht freuen, ggf. kann das aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) dazu führen, dass es Probleme mit der neuen Hausfinanzierung gibt.

Wie man es auch dreht und wendet, man sollte erst die Sache mit Haus Nr. 1 über die Bühne bringen.

Gruß

Newbie

P.S: auch wenn das Vermögen auf das 6-jährige Kind übertragen wird, der Tatbestand "Vereitelung der Zwangsvollstreckung" bleibt der Gleiche Winken
_________________
Nobody said that life would be easy.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 09:35    Titel: Re: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

jillie hat folgendes geschrieben::
2. Hat B ihr Vermögen an ihren jüngsten Sohn (6 Jahre) übertragen. Das ist ja wohl legitim. Sie kann dran. Exmann A nicht. Und die Bank C auch nicht!

Nein, das ist nicht legitim sondern kriminell:
Wenn B dadurch vermögenslos geworden ist und die Übertragung noch nicht länger als 10 Jahre zurück liegt, kommen die Gläubiger sehr wohl an dieses Geld heran.
Wenn dieses Konstrukt zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung führen sollte, zum Beispiel weil B diese Vermögensbestandteile bei Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nicht angibt, dann gibt es für die falsche Eidesstattliche Versicherung max. 2 Jahre und für die Vereitelung der Zwangsvollstreckung nochmal max. 2 Jahre.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 10:16    Titel: Re: Bank will Hypothek kündigen Antworten mit Zitat

Hallo,

jillie hat folgendes geschrieben::
2. Hat B ihr Vermögen an ihren jüngsten Sohn (6 Jahre) übertragen. Das ist ja wohl legitim. Sie kann dran.


Grundsätzlich kann B nicht mehr an das Geld. Es gehört mit der Schenkung dem Sohn. Wenn B nun das Geld ihres minderjährigen Sohnes für eigene Zwecke nutzt ist dies illegal.
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