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Darlehnsvertag

 
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meerie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 10:53    Titel: Darlehnsvertag Antworten mit Zitat

Hallo
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen;

Herr und Frau Mustermann haben in Jahr 1999 einen Anbau an dem Elternhaus von
Herrn Mustermann angebaut. Dazu wurden zwei Darlehensverträge bei der Bank gemacht. Der eine Darlehnsvertrag ist als Grundschuld in Grundbuch eingetragen., und der andere nicht. Das Girokonto läuft auch auf Eheleute.
Frage: Kann die Bank ohne das Wissen von Frau Mustermann die Verträge und das Girokonto einfach ändern? Als Einzelkonten auf Herrn Mutsermann tätigen?
Bei dem Darlehensvertrag der In Grundbuch steht, das muß doch beim Grundbuchamt augetragen werden was doch nur ein Notar machen darf oder nicht?
Es nützt doch nichts wenn die Bank einfach alles umstellt auf Herrn Mustermann, wenn
der Notar den Darlehnsvertag nicht aus dem Grundbuch ausgetragen hat, so daß Frau Mustermann aus der Haftung raus ist?

Gruß Antje
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich werden nur Grundschulden im Grundbuch eingetragen - Darlehensverträge hingegen nicht.

Interessant ist in diesem Fall die Frage, wer im Grundbuch als Eigentümer des belasteten Grundstücks eingetragen ist.

Bei der Umschreibung der Konten (Giro & Darlehen) muss geklärt werden in welcher Form die Konten auf beide Personen liefen.

Üblich bei einem "normal" genutzen Girokonto ist eine "Oder-Verknüpfung", d.h. jeder der Kontoinhaber kann alleine verfügen und das Konto auch auf sich alleine umschreiben.

Darlehensverträge werden üblicherweise mit einer "Und-Verknüpfung" ausgestattet, d.h. die beiden Inhaber können nur gemeinsam verfügen oder sonstige Änderungen vornehmen.

Grüße,

Doc Schnaggls
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