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Anfechtungs- und Feststellungsklage in einem ?

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 10:51    Titel: Anfechtungs- und Feststellungsklage in einem ? Antworten mit Zitat

Gibt es auch soetwas wie "Mischklagen", also eine Anfechtungs- oder Leistungsklage, bei der einer der Antragspunkte einer Feststellungsklage entspricht ?

Konkret: In einem angenommenen Verfahren (Leistungsklage ?) wird um Entschädigung und Schmerzensgeld gestritten. Einer der zugrunde liegenden Vorfälle ist jedoch streitig, bzw. wird vom Beklagten verneint (Rechtswidrigkeit war von Unternehmensleitung und der Aufsichtsbehörde, die selbst eigentlich gar nicht geprüft hat, ebenfalls verneint worden), obwohl die Beweislage völlig eindeutig ist. Kann der Kläger nun für diesen Vorfall die Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragen oder wird die mit der Leistungsklage automatisch festgestellt und "abgeurteilt" ?

Warscheinlich ist die Frage blöde, aber ich bin ja nur ein Laie Mit den Augen rollen
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 11:03    Titel: Re: Anfechtungs- und Feststellungsklage in einem ? Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Gibt es auch soetwas wie "Mischklagen", also eine Anfechtungs- oder Leistungsklage, bei der einer der Antragspunkte einer Feststellungsklage entspricht ?

Solche "Mischklagen" gibt es in der Tat, zum Beispiel bei der Anfechtung von ganz oder teilweise schon vollzogenen Gesellschafterbeschlüssen oder nach Verkehrsunfällen, wenn nämlich die Auswirkungen von Personenschäden noch nicht feststehen. Im letzteren Fall wird die Schadensersatzpficht hinsichtlich des noch nicht bezifferbaren Schadens festgestellt.
Leon6 hat folgendes geschrieben::
Kann der Kläger nun für diesen Vorfall die Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragen oder wird die mit der Leistungsklage automatisch festgestellt und "abgeurteilt" ?

In der Regel wird die Rechtwidrigkeit bei Schadensersatzklagen ohnehin festgestellt. Bei kriminellen Schädigungen kann - auf Antrag - eine gesonderte Feststellung erfolgen, weil damit auch die Pfändungsgrenze herabgesetzt wird.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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