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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 12:43    Titel: Gewerbe Antworten mit Zitat

Wenn ein Unternehmer von einem Geschäft übernimmt und sein Gewerbe anmeldet ist er dann, der Rechtliche Besitzer oder zusätzlich ein Mietvertrag oder auch noch zusätzlich einen Kaufvertrag haben damit er der rechtliche Besitzer des Geschäftes ist?
_________________
Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Wie bitte?
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt ein Unternehmer als rechtlicher Besitzer, wenn er ein Gewerbe auf die Adresse (Geschäft) gemeldet ist. ?
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Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Schwer zu sagen, was die Frage bedeuten soll.
Für den Kauf eines Handelsgewerbes empfiehlt sich wegen der rechtlichen Risiken ein Notarvertrag. Die bisherigen Geschäftsräume eines Handelsgewerbes zu übernehmen bedeutet nicht, dass man Inhaber des Gewerbes wird.
Handelt es sich um ein im Handelsregister eingetragenes Gewerbe?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hab auch so meine Verständnisprobleme, aber ich versuchs mal:

Dadurch, daß Unternehmer U den Pachtvertrag für ein Ladenlokal (Geschäft) übernimmt, wird dieser nicht zum Inhaber.
Hat U ein Gewerbe unter dieser Adresse angemeldet, ist er Inhaber.
Übernimmt U Ware und Inventar des Vorgängers sollte zur Sicherheit ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden.
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chatterhand
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, meine Frage war das, wenn U ein Gewerbe auf die Adresse mit seinem Namen angemeldet hat, der rechtliche Inhaber des Lokals ist.


Ich bedanke mich!
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur der lieben Vollständigkeit halber:

Hat U ein Gewerbe unter dieser Adresse angemeldet, ist er Inhaber.
Damit ist der Inhaber des Gewerbes gemeint.

Eine Gewerbeanmeldung begründet keine Besitzansprüche an fremdem Eigentum (Lokal).
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chatterhand
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 21:49    Titel: Also nochmal für mich Antworten mit Zitat

Wenn der Unternehmer ein Gewerbe angemeldet hat und einen Mietvertrag besitzt bedeutet das nicht das er Inhaber dieses Geschäftes ist.
Um Inhaber eines Geschäftes zu sein muss ein Kaufvertrag vorliegen.

So dann habe ich aber noch ein paar fragen.

Frage 1
Wenn der Unternehmer die Gegenstände des Lokals weiter von einer dritten person mietet ,was soll den dann im Kaufvertrag stehen

Frage 2
Was ist wenn im Mietvertag
" Das Mietverhältnis beginnt am .. .. 2007 und endet am .. .. 2008
Das Mietverhälntnis verlängert sich jeweils um 0 Monate ,wenn es nicht mit einer Frist von 0 Monaten (ab hier durchgestrichen) zum Ende eines Monats \ Quartals gekündigt wird. "

Würde das heissen das der Unternehmer übers Ohr gehauen wurde ?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 10:09    Titel: Re: Also nochmal für mich Antworten mit Zitat

Hallo,
splitter hat folgendes geschrieben::

So dann habe ich aber noch ein paar fragen.
Du bist ja ganz schön harnäckig, finde ich aber gut. Winken

Zitat:
Frage 1
Wenn der Unternehmer die Gegenstände des Lokals weiter von einer dritten person mietet ,was soll den dann im Kaufvertrag stehen
Bitte genauer welche Gegenstände gemeint sein sollen und wem die gehören. Evtl. Regale etc.?
Handelt es sich um Verkaufsware, könnte man an ein Kommissionsgeschäft denken.

Zitat:
Frage 2
Was ist wenn im Mietvertag
" Das Mietverhältnis beginnt am .. .. 2007 und endet am .. .. 2008
Das Mietverhälntnis verlängert sich jeweils um 0 Monate ,wenn es nicht mit einer Frist von 0 Monaten (ab hier durchgestrichen) zum Ende eines Monats \ Quartals gekündigt wird. "
Über gewerblich genutzte Räume wird idR kein Miet- sondern ein Pachtvertrag abgeschlossen. Siehe § 581 BGB. Die dort genannten "Früchte" ist der wesentliche Punkt.

Zitat:
Würde das heissen das der Unternehmer übers Ohr gehauen wurde ?
Frage
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chatterhand
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 11:04    Titel: Re: Also nochmal für mich Antworten mit Zitat

Kein Verkaufsware sondern regale , theke etc.

Unternehmer A hat mit GmbH B ein Untermietvertrag abgeschlossen, ein Gewerbe auf die adresse gemeldet und ein Mietvertrag mit C für Theke etc.
Da kein Pachtvertrag und kein Kaufvertrag zusande gekommen sind ist nun der Inh.
die GmbH oder der Unternehmer und man beachte das der Untermietvertrag nur ein Jahr gültig ist wie sieht die rechtlage aus ? Kann die GmbH ohne die erlaubnis vom Unternernehmer den Laden verkaufen ?
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 11:07    Titel: Re: Also nochmal für mich Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hallo,
splitter hat folgendes geschrieben::

So dann habe ich aber noch ein paar fragen.
Du bist ja ganz schön harnäckig, finde ich aber gut. Winken

Zitat:
Frage 1
Wenn der Unternehmer die Gegenstände des Lokals weiter von einer dritten person mietet ,was soll den dann im Kaufvertrag stehen
Bitte genauer welche Gegenstände gemeint sein sollen und wem die gehören. Evtl. Regale etc.?
Handelt es sich um Verkaufsware, könnte man an ein Kommissionsgeschäft denken.

Zitat:
Frage 2
Was ist wenn im Mietvertag
" Das Mietverhältnis beginnt am .. .. 2007 und endet am .. .. 2008
Das Mietverhälntnis verlängert sich jeweils um 0 Monate ,wenn es nicht mit einer Frist von 0 Monaten (ab hier durchgestrichen) zum Ende eines Monats \ Quartals gekündigt wird. "
Über gewerblich genutzte Räume wird idR kein Miet- sondern ein Pachtvertrag abgeschlossen. Siehe § 581 BGB. Die dort genannten "Früchte" ist der wesentliche Punkt.

Zitat:
Würde das heissen das der Unternehmer übers Ohr gehauen wurde ?
Frage

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