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Verfasst am: 14.03.07, 14:20 Titel: Rechtsstreit nach Mahnbescheid - Forderungsänderung
Gläubiger G hat mehrere Forderungen gegen Schuldner S. Nachdem eine der Forderungen aufgrunde der Forderungshöhe vor dem Landgericht geltend gemacht werden müsste, stellt G vorab Antrag auf Erlass von zwei Mahnbescheiden (Streitgericht 1x Amtsgericht, 1x Landgericht). S widerspricht beiden. Nachdem S offen mit der Insolvenz gedroht hat, falls G die Forderungen weiter betreibt, beantragt G vorab die Abgabe des ersten Rechtsstreits an das Amtsgericht.
Nun möchte G einen Teil der zweiten Forderung bereits im Streitverfahren vor dem Amtsgericht geltend machen.
Kann diese zweite (Teil-)Forderung ohne Problem mit in die Klageschrift aufgenommen werden (Gerichtskosten müssten dann sicher nachbezahlt werden), oder gibt es dabei irgendwelche Probleme? _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Es gibt ein Problem, das sich doppelte Rechtshängigkeit nennt. G kann wie beabsichtigt nur verfahren, wenn er die andere Klage zurückgenommen hat, sonst wäre seine Klage vor dem Amtsgericht teilweise unzulässig. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Gilt das auch, wenn im zweiten Verfahren noch keine Klage erhoben, bzw. die Abgabe des Rechtsstreites noch nicht beantragt wurde? _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Das Mahnverfahren ist ein besonderes Verfahren. Die Fiktion der Rechtshängigkeit (§ 696 Abs. 3 ZPO) tritt erst ein, wenn die Streitsache "alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird", was also die Einzahlung der weiteren Gerichtskosten voraussetzt. Es mag den einen oder anderen hier geben, der sich mit darüber streiten will , aber für juristische Laien gebe ich - schon aus Vorsichtsgründen - eine klare Antwort: Ja, das gilt auch dann. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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