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Verfasst am: 16.03.07, 12:54 Titel: Bankgebühren bei Pfändung
Darf eine Bank bei einer Pfändung- und Überweisungsvollmacht (Zwangsvollstreckung) vom Kunden Bankgebühren verlangen? Ich hörte das darf sie nicht. Liege ich da richtig?
ja, der BGH hat dies so entschieden. Grund ist, dass jeder Drittschuldner gesetztlich zur Abgabe der Drittschuldnererklärung und Auskehrung des gepfändeten Betrags verpflichtet ist. Dienstleistungen, zu denen man gesetzlich verpflichtet ist, darf man aber nicht in Rechnung stellen.
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