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recht.de :: Thema anzeigen - Haftung bei zugestellter, aber anschließend geklauter Ware?
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Haftung bei zugestellter, aber anschließend geklauter Ware?

 
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Seja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 00:46    Titel: Haftung bei zugestellter, aber anschließend geklauter Ware? Antworten mit Zitat

Hallo Foren-Gemeinde,
ich hoffe, ich bin in dieser Rubrik richtig und formuliere es neutral genug.
Mich interessiert folgendes Scenario: einmal angenommen Käufer A kauft bei Online-Händler B ein Produkt. A bittet B, seine Telefonnummer dem Spediteur mitzuteilen, da der Arbeitsplatz von A nur wenige Minuten entfernt ist.
B liefert zum angegebenen Termin und die Spedition ruft A auch an. A ist nur leider geschäftlich unterwegs und vereinbart mit dem Spediteur, dass dieser bei irgendeinem Nachbarn die Ware abgeben soll.
Der Spediteur meldet sich daraufhin bei einem für A unbekannten Nachbarn C. Dieser sagt dem Spediteur, er solle das Paket neben dem Hauseingang von A legen, was dieser auch macht. C unterschreibt zudem den Erhalt des Pakets (Sperrgut).
Am Abend ist das Paket, welches ja frei zugänglich war, nicht mehr auffindbar und höchstwahrscheinlich gestohlen.
Einmal davon abgesehen, dass man den Diebstahl der Polizei melden sollte, hat A trotz der groben Fahrlässigkeit, weil er keinen konkreten Nachbarn genannt hat, irgendwelche andere Möglichkeiten, den Schaden ersetzt zu bekommen? Evtl. auch von C, da der das Paket nach der Annahme nicht frei zugänglich lagern durfte? Oder ist auch B haftbar zu machen, obwohl dieser sich exact an die Wünsche von A gehalten hat?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar und wünsche noch sonnige Tage.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Marc
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

C haftet nicht für seine Gefälligkeit. Die Spedition sowieso nicht.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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