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Macht man sich eigentlich strafbar nach § 132a, wenn man sich in einem Internetforum unter einem Pseudonym anmeldet, das z. B. "Dr." oder "Prof." enthält? Wenn sich jetzt jemand unter "Dr. No" anmelden würde, der nicht die Berechtigung hat, den Dr.-Titel zu führen?
Oder wie sieht es mit jemandem aus, der den schönen Nachnamen "Dreck" hat und sich dann als "Dr. Eck" anmeldet?
Wenn man mal in der Mitgliederliste dieses Forums stöbert, gibt es doch etliche "Doc ....." oder "Dr. ...". Vermutlich ist da auch der eine oder andere nicht-promovierte dabei . _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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