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Gemagebühren wegen Videopräsentatin auf einer Messe?

 
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 16:49    Titel: Gemagebühren wegen Videopräsentatin auf einer Messe? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
ein hypothetischer Fall:
Frau Aussteller präsentiert auf einer regionalen Messe Ihre Produkte.
Um sie anschaulicher darzustellen läßt Sie eine selbstproduzierte, sagen wir, Diashow auf einem TV laufen inkl. Musikuntermalung.
Die Messe soll, sagen wir, 10 Tage dauern.

Ist diese Art der Präsentation Gemagebühren pflichtig?

Danke für Antworten.

Eure, wie immer,
Unwissende
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vorrausgesetzt der Interpret der Musik ist bei der GEMA, dann definitiv ja.
Ist der Interpret nicht durch die GEMA vertreten, dann sollte zumindestens eine entsprechende Erlaubnis zur Aufführung vorliegen..
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
und wenn man da uralt Musik laufen lassen würde (20J+)?
Worauf würden den Gebühren erhoben, auf die Musik oder die Filmvorführung?

Danke.

Gruß
di Unwissende
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Solange der Musiker bei der GEMA ist, ist es egal, wann das Stück aufgenommen wurden..
Und die GEMA wird für das öffentliche Aufführen der Musik erhoben..
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,
und mit welcher Höhe der gebühren muss Frau Aussteller dann ca. rechnen (Veranstaltung v. 10 Tagen)

Gruß
die Unwissende
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Fraqu Aussteller sollte vieleicht mal hier gucken: http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/messen.shtml

bzw. direkt bei der GEMA anfragen, da die Gebühren teilweise Abhängig sind von Veranstaltungsgröße und Anzahl der verwendeten Stücke und Anzahl der Vorführungen..
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,
d.h. Frau Aussteller könnte nichts dagegen machen wenn sie "nach" der Messe eine
Gebührenforderung der Gema erhält?

Danke für Antworten.

Gruß
"die Unwissende"
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ausser zahlen kann man dagegen nichts tun.
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
d.h. Frau Aussteller könnte nichts dagegen machen wenn sie "nach" der Messe eine
Gebührenforderung der Gema erhält?


Doch, zahlen Mit den Augen rollen






wenn die Forderung richtig berechnet ist. ( 100% Aufschlag auf den Normsatz sind der Gema erlaubt)
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Solange der Musiker bei der GEMA ist, ist es egal, wann das Stück aufgenommen wurden..
Nö. 70 Jahre nach dem Tod ist Schultz. Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Nö. 70 Jahre nach dem Tod ist Schultz. Lachen


Dann wäre er aber auch schon längst nicht mehr Mitglied bei der GEMA Winken
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Dann wäre er aber auch schon längst nicht mehr Mitglied bei der GEMA Winken
Irrtum. Auch dann wird er nach wie vor als Mitglied geführt, es gibt dann eben bloß einen anderen Rechteinhaber. Entscheidend ist, daß es siebzig Jahre nach Tod endgültig vorbei ist mit dem Urheberrechtsschutz.
_________________
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