Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A ist Angestellter einer Dt Firma in Japan.
Er hat einen Dt Vertrag und ist als Entsandter (Expatriate) vor ort.
Sein zusaetzlicher Auslandsarbeitsvertrag (=die Entsendung) besagt, er bekommt netto dasselbe wie in Deutschland. Steuern in Japan gehen zu lasten des Arbeitgebers.
Nur hat er eine Immobilie erworben in Japan und kann diese steuerlich absetzen. Dies tut sein Arbeitgeber mittels eingereichter Unterlagen. Doch der Arbeitgeber reicht die Steuerersparnis nicht an den Arbeitnehmer weiter. Er sagt, das sind meine Steuern, ich zahle und mir gehoert somit ach di Ersparnis.
Beruft sich aber darauf, dass japanische Steuerregeln ("Steuern in Japan gehen zu lasten des Arbeitgebers.") angewandt werden.
Je nachdem was im Steuerabkommen steht, kann das auch richtig sein - trotz Vertrages mit einer deutschen Firma.
So wie ich es verstande habe , hätte A in Japan eine höhere Steuerlast und dadurch ein geringeres Nettoeinkommen als in Deutschland erzielt, dieses wurde durch einen Zusatz/Ergänzung/Änderung(?) zum AV welche Nettolohn anstelle
des Brutolohns festschreibt umgangen.
Typischer Weise bei Verzug berechnen sich die Zinsen nach dem Bruttoeinkommen/Lohn.
Nur hier liegt eigentlich kein Bruttolohn mehr vor, wäre vielleicht eine Überlegung ob das beantragen von Steuervorteilen nicht schlicht eine vertragliche Nebenpflicht des AN ist.
Im Gegenzug wenn durch verhalten des AN(Scheidung..?) seine Steuerlast steigen würde, käme sicherlich der Hinweis das Nettolohn festgeschrieben ist,
somit Änderungen an den Abgaben das Risiko des AG sind.
Da beide Möglichkeiten bestehen, ein theoretischer Anspruch des AG oder des AN, könnte man einem Anwalt die Sache vorlegen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.