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RA A hat ab und an mal Ermittlungsverfahren gegen sich. Hat er Anspruch auf Mitteilung sämtlicher über ihn in den einschlägigen Systemen (Mistra, Polis/Poladis) erfaßten Daten?
Ich erinnere mich dunkel, daß z. B. das Berliner LKA einmal in einer Aktion sämtlichen Einwohnern eine Mitteilung über die zu ihnen gespeicherten Daten übermittelt hat. Ich war da doch einigermaßen erstaunt, daß sich da im Polizeicomputer u. a. eine Erfassung als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, das zu jenem Zeitpunkt schon neun Jahre zurücklag, fand.
Hat er Anspruch auf Mitteilung sämtlicher über ihn in den einschlägigen Systemen (Mistra, Polis/Poladis) erfaßten Daten?
mit dem Berliner Datenschutzrecht usw. kenne ich mich nicht so aus. M. E. ergibt sich ein solcher Anspruch aus § 16 BlnDSG, wenn es keine Ausnahmevorschrift oder Spezialvorschrift gibt.
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