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Verjährung bei Ordnungswidrigkeit

 
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Anthony
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 17:15    Titel: Verjährung bei Ordnungswidrigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an:

Herr Mustermann begeht mit dem Fahrzeug seiner Frau eine Ordnungswidrigkeit, indem er einen Parkautomaten nicht bedient. Daraufhin erhält Frau Mustermann zwei Tage nach Ablauf von 3 Monaten einen Bußgeldbescheid zugestellt, der allerdings bereits 7 Tage vorher ausgefertigt wurde.

Frau Mustermann bezahlt solche Lapalien normalerweise anstandslos, hier ärgert sie sich allerdings besonders deswegen, weil zum Bußgeld in Höhe von 5 EUR Verfahrenskosten und Auslagen in Höhe von 22.51 EUR hinzu kommen sollen, ohne dass es vorher eine Forderung der Ordnungsbehörde gegeben hätte.

Frau Mustermann überlegt nun, ihren Ehemann als Übeltäter gegenüber der Ordnungsbehörde zu benennen, dann würde - so ihr Kalkül - der Amtsschimmel in die Röhre gucken. Dabei setzt sie auf die Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten.

Gibt es Gründe, warum Frau Mustermann lieber stillschweigend zahlen sollte.

Gruß
Toni
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Man sollte zahlen, da bei Parkverstößen letztlich immer der Halter zur Kasse gebeten wird. Er zahlt dann zwar kein Bußgeld in dem Sinne sondern ersetzt der Bußgeldbehörde entstandene Auslagen.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_01_06.html
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/halterhaftung.php

Grüssle Winken
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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