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Kündigung wegen angäblichen Diebstahls

 
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alex0001
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 22:28    Titel: Kündigung wegen angäblichen Diebstahls Antworten mit Zitat

Ich hab da mal ein paar Fragen, und zwar eine Freundin hat bei einer Bäckerei gearbeitet. Sie hat eine fristlose Kündigung wegen angäblichen Diebstahl bekommen. Es handelt sich dabei um eine sehr hohe Summe. Die soll sie in einem Zeitraum von ca. 3 1/2 Monaten entwendet haben. Er erzählt es jedem Kunden der nach ihr fragt. Er soll es auch gefilmt haben.

1. Darf er sie fristlos Kündigen?
2. Darf er sie filmen?
3. Ist das üble Nachrede?
4. Welche rechte hat sie?
5. Hat sie Recht auf ihr letztes Gehalt?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein gesagt: Das ganze kann man aus 2 Blickwinkeln betrachten. Die ANin hat es getan oder sie hat es nicht getan. Je nachdem sind die Antworten unterschiedlich.

Aber grundsätzlich sollte man umgehend einen Anwalt aufsuchen in so einem Fall.

MfG
Matthias
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Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

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