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Täter T schreibt Opfer O eine SMS mit diversen Kraftausdrücken (z.B. "Du Drecksau" oder "Du Arschloch"). Außerdem folgen noch Androhungen von körperlicher Gewalt (z.B. "Ich schlage Dich urlaubsreif"). Hintergrund sei jetzt mal eine Eifersuchtsszene (z.B. O flirtet mit der Freundin von T).
Welche Möglichkeiten hätte nun O, sich gegen T zu wehren. Es sei noch erwähnt, dass O vom Bekanntenkreis gehört hat, dass T wohl schon öfters als Schlägertyp in Erscheinung getreten ist.
In der Suchfunktion dieses Forums habe ich gelesen, dass eine Anzeige bei der Polizei in der Regel nichts bringt, da von der Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse" besteht, und ein Verfahren in der Praxis immer eingestellt würde. Habe ich das so richtig verstanden?
Könnte O sich mit Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes behelfen? Was würde der Rechtsanwalt in der Regel tun?
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