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Haftbefehl ohne vorherigen Stellungsbefehl
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,


Sammy01 hat folgendes geschrieben::
Dass mit dem nachträglichen Abändern hat B irgendwo im Strafgesetzbuch gelesen.


Wo das steht würde mich nu wirklich interessieren.
Wer sollte da was ändern wollen/können. Vor: allem Warum? (Gründe?)

Mano
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.03.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

@mano,

schau mal hier...
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

@Exrichter,

das ist mir bekannt. Danke.

Ich habe das so interpretiert, als das @Sammy01 meinte, die ausgeworfene Strafe könne nachträglich durch irgendwen abgeändert werden.

Mano
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Sammy01
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 27
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

[/quote]Dann muss es eine Verhandlung vor dem Jugendgericht gewesen sein... im Erwachsenenstrafrecht geht das.[quote]

@ exrichter
hatte ich ja auch gesagt oder nicht?


@ mano
sorry hatte da was falsch verstanden

http://www.123recht.net/dictionary.asp?Wort=Gnadengesuch

ist zwar relativ unwahrscheinlich, aber dennoch existent
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Sammy01

Das ist natürlich richtig.

Mano
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Sammy01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 27
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

@ mano

Ich beschäftige mich zum ersten Mal mit diesem Thema, wenn ich hin und wieder etwas verwechsel bitte ich das zu entschuldigen.
Es gibt so viele Paragraphen und es fällt mir schwer den Überblick zu behalten...
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Sammy01

Kein Problem. Keienr weiß alles.

Mano
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