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Welches OLG ist zuständig?

 
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David Do
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 12:35    Titel: Welches OLG ist zuständig? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe diese Frage bereits in einenem anderem Forum vergeblich gestellt:
Volljähriges, studierendes Kind ist bei seiner Mutter im OLG Bezirk Hamm gemeldet.
Er studiert in Fulda, hat auch dort eine Bude und ist dort auch offiziell gemeldet.
Nun die Frage: Welches OLG mit seinen Leitlinien wäre im z. B. Unterhaltsstreitfall zuständig? Für Fulda wäre das, so denke ich Fulda?
Da die Leitlinen der einzelnen OLG´s doch verschieden sind, wäre das wichtig.
Gespannt auf die Antwort wartet
David
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 16:30    Titel: Re: Welches OLG ist zuständig? Antworten mit Zitat

David Do hat folgendes geschrieben::
Da die Leitlinen der einzelnen OLG´s doch verschieden sind


Wie meinen? Geschockt

Edit: Ach, Unterhalt, verstehe. Smilie
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 18.03.07, 17:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die örtliche Zuständigkeit dürft sich m. E. aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO, insbesondere §§ 12 ff. ZPO ergeben, also z.B. Wohnsitz der zu verklagenden Mutter.

Davon unabhängig ist m. E. die Frage, nach welcher OLG-Leitlinie der Bedarf zu bemessen ist; für den Bedarf des Berechtigten ist meiner Meinung nach die Tabelle des OLG heranzuziehen, in dessen Bezirk der Berechtigte sich für gewöhnlich, überwiegend aufhält/gemeldet ist, ggf. auch am Nebenwohnsitz; für die Frage aber der Leistungsfähigkeit der Eltern (!Bei Volljährigen sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet und ist der Anteil eines Elternteil nur ermittelbar, wenn man auch die Daten/Einkommensverhältnisse des anderen hat!) ist die Tabelle maßgebend, in dessen Bezirk der jeweilige Elternteil seinen Wohnsitz hat.

Gruß
Peter H.
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