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Verfasst am: 18.03.07, 12:35 Titel: Welches OLG ist zuständig?
Hallo,
habe diese Frage bereits in einenem anderem Forum vergeblich gestellt:
Volljähriges, studierendes Kind ist bei seiner Mutter im OLG Bezirk Hamm gemeldet.
Er studiert in Fulda, hat auch dort eine Bude und ist dort auch offiziell gemeldet.
Nun die Frage: Welches OLG mit seinen Leitlinien wäre im z. B. Unterhaltsstreitfall zuständig? Für Fulda wäre das, so denke ich Fulda?
Da die Leitlinen der einzelnen OLG´s doch verschieden sind, wäre das wichtig.
Gespannt auf die Antwort wartet
David
die örtliche Zuständigkeit dürft sich m. E. aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO, insbesondere §§ 12 ff. ZPO ergeben, also z.B. Wohnsitz der zu verklagenden Mutter.
Davon unabhängig ist m. E. die Frage, nach welcher OLG-Leitlinie der Bedarf zu bemessen ist; für den Bedarf des Berechtigten ist meiner Meinung nach die Tabelle des OLG heranzuziehen, in dessen Bezirk der Berechtigte sich für gewöhnlich, überwiegend aufhält/gemeldet ist, ggf. auch am Nebenwohnsitz; für die Frage aber der Leistungsfähigkeit der Eltern (!Bei Volljährigen sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet und ist der Anteil eines Elternteil nur ermittelbar, wenn man auch die Daten/Einkommensverhältnisse des anderen hat!) ist die Tabelle maßgebend, in dessen Bezirk der jeweilige Elternteil seinen Wohnsitz hat.
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