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Kündigunsgfrist GbR

 
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mari10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 13:58    Titel: Kündigunsgfrist GbR Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgender Fall:
Frau A und Frau B haben gemeinsam einen Pflegedienst, der als GbR läuft.
Nun möchte Frau A -aus diversen Gründen- aus dem Gesellschaftervertrag aussteigen, aber im Vertrag steht wörtlich
Dauer der Gesellschaft:
Ihre Dauer ist unbestimmt.
Der Gesellschaftervertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Da es bis zum Jahresende ja noch sehr lange hin ist und Frau A aber gerne sobald wie möglich aussteigen will, stellt sich folgende Frage:
-gibt es eine Möglichkeit, schon früher aus dem Vertrag rauszukommen?
-ist so eine lange Kündigungsfrist überhaupt zulässig?

Danke schon mal vorab für Antworten
Gruß
Mari
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Frage 1: Ja, es gibt Möglichkeiten. Erstens können A und B einen Aufhebungsvertrag schließen, denn wenn man sich einig ist, geht alle. Zweitens könnte A ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dazu braucht sie aber einen wichtigen Grund, der ihr das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.
Frage 2: nein, das ist sogar üblich. Der Grund, warum man solche Fristen vereinbart, ist (u.a.) der, daß Personengesellschaften (wie z.B. die GbR) fast immer vom Engagement der Gesellschafter abhängen. Will sich ein Gesellschafter verabschieden, soll den anderen Gesellschaftern ausreichend Zeit gegeben werden, sich darauf einzustellen (z.B. einen Nachfolger zu finden). Daß die Kündigungsfristen häufig mit dem Jahresende zusammenfallen, hat auch wirtschaftliche Gründe: es muß sonst ein Zwischenabschluß gefertigt werden, der aufwändig und oft teuer ist.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

haben A und B nicht gelesen, was sie da unterschrieben haben?
Die Kündigungsfrist ist so durchaus üblich und sinnvoll.

Hm, mwjm war schneller... Smilie
_________________
chatterhand
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

So eine Gesellschaft ist wie eine Ehe, da kommt man nicht so schnell hinaus....

Frau A sollte auch wissen, dass die Nachhaftungszeit 5 Jahre beträgt.
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