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Rechtsbeugung einer Richterin/ alltäglich???

 
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xyro21x
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 21:40    Titel: Rechtsbeugung einer Richterin/ alltäglich??? Antworten mit Zitat

Ein hallo an die Gemeinde
15.03.07

Eine Frau und ihr Mann wurden zu zwei verschiedenen Verhandlungen zu verschiedenen Zeiten als Zeugen geladen. Vorausgehend waren tätliche Übergriffe der ehemaligen Vermieter.
( Nachdem die beiden die Mietsache ein Kleines Haus in Stand gesetztund ausgebaut haben, wollten die Vermieter Sie loswerden und wussten nichts mehr von Ihren Vereinbarung bezüglich „Ihr Könnt hier bleiben so lange Ihr wollt“.) Die Beiden haben immer pünktlich Miete bezahlt!!!
Erste Verhandlung gegen den Vermieter wegen tätlichen Übergriffen und versuchter Brandstiftung vergangenes Jahr der Mann als Geschädigter jedoch ohne Nebenklage also wurde als Zeuge und Seine Frau auch als Zeuge geladen.
Nach anraten hatten die Beiden das ganze Matyrium fast ein Jahr mittels Videoüberwachung aufgezeichnet, ein Tagebuch mit Fotos udg zu den Vorfällen geführt. So vorbereitet sind Sie zur 1. Ladung.
Als es dann in die Einzelheiten und Er der Richterin das vierseitige Tagebuch vorlegte, komentierte die Richterin folgdendermaßen, "Wahnsinn, das hat Ihnen scheinbar Spaß gemacht alles so zuarchivieren". Der Mann empfand das als blanken Hohn zumal hatte Er dies auf Anraten eines Anwaltes und zur Beweisführung angelegt. Der Anwalt hat Hat Ihn und Seine Frau davor gegen die Räumungsklagen der Alkoholsüchtigen Vermieter vertreten. Der Vermieter ist zudem Manisch Deppresiv und als solcher öfters Zwangseingewiesen, sogar von Amtswegen.
Jedenfalls wurde der Mann von der Richterin überhaupt nicht ernst genommen nur noch belächelt. Der Anwalt der Vermieter versuchte die Beiden noch zusätzlich zu deformieren und unglaubwürdig zu machen. Es half Ihm auch nichts, das Er die Gewalttätigkeiten, Sachbeschädigungen Seines Vermieters auf Video dabei hatte. Die Richterin entgegnete sie hätte keine Technik um die Videos abzuspielen, Er bat Ihr an den Laptop den Er mit hatte zur Verfügung zu stellen, das wollte Sie aber nicht. Sie entließ Ihn als Zeuge und kam somit gar nicht mehr zu Wort unddie Richterin Stellte das Verfahren ein, obwohl bei einer Würdigung der Beweise eine Verurteilung des Exvermieters hätte erfolgen müssen. Seine Frau wurde erst gar nicht mehr angehört!
Heute nun die nächste Verhandlung gegen die Vermieterin wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie hat die Frau des Mannes angegriffen und verletzt. Dies wurde mit einem ärztlichem Dokumentiert. Beide wurden wieder als Zeugen geladen, keine Nebenklage(aus Unwissenheit), die gleiche Richterin wie bei der Verhandlung gegen den Vermieter!!!
Zwei Anwälte der Beklagten einer als Zeuge der Beklagten. Die Frau wurde hereingerufen, ein Anwalt der Vermieter blieb mit dem Mann auf dem Flur. Als sich der Flur lehrte kam der Anwalt zu dem Mann, Er saß auf einem Stuhl baute sich vor mich auf und pöbelte
Ihn an „ na tust DU schön mitlauschen“, der Mann war vollkommen fassungslos und hat bald nen Herzinfarkt bekommen. Später wurde Er dann aufgerufen und ging rein. Der andere Anwalt wollte Ihn gleich auseinanderpflücken in dem er Ihm immer wieder die Worte im Munde verdrehte und hoffte er könnte Ihn durcheinander bringen. Nach lagen hin und her sah auch die Richterin keine Zweifel an den Aussagen von dem Mann und Seiner Frau unddas Attest, Verletzungsbild, Zeugenaussagen war vollkommen schlüssig und die Richterin hatte nachdem die Vermieterin auch noch Ihre gespielte Vassade verlor und trotz der Bemühungen des anderen Anwalts im Gerichtsaal mehrfach austickte.
Der Mann wurde aus dem Zeugenstand entlassen der zweite Anwalt wollte als Zeuge angehört werden, obwohl er nichts zum Sachverhalt sagen konnte. Nun Er beschrieb ausführlich die ruhige und liebenswürdige Person der Exvermieterin und Richterin und Staatsanwältin brachen in Gelächter aus!!! Seine weiteren Ausführungen die hier ersparent werden waren ähnlich unglaubwürdig, so wie der ganze Kerl vollkommen unseriös ist.
Als Er bemerkte das seine Masche ins leere führte griff dieser
Anwalt den Mann verbal in der Form das Er Ihn als Lügner bezeichnete und dass Er anstelle Seiner Mandantin auf die Anklagebank gehöre.
Na ja er wurde nicht mehr ganz für voll genommen und jetzt kommt es !!!!!!
Die Richterin; Ich biete Ihnen die Einstellung nach § XY gegen Auflage einer Zahlung an .
Die Anwälte ; wie hoch
Richterin; 500 € ------- Beratung;
Anwälte; nein das werden Wir nicht tun
Staatsanwältin; überlegen Sie es sich gut, gefährliche Körperverletzung mindestens 6 Monate
Richterin; die Beweise sind ausreichend
Staatsanwältin; wenn es der Preis ist, der ist verhandelbar!!!!!???????
Richterin ; was verdiehen Sie
Beklagte ; sag ich hier nicht
Anwälte ; Beratung----------------
Richterin ; was wollen Sie denn Zahlen?
Vermieterin schrieb etwas auf einen Zettel und gab diesen der Richterin, diese gab ihn der Staatsanwältin.
Staatsanwältin ; na 150 € müssten Wir schon kriegen
Anwälte ; ok
Richterin ; eingestellt

Im nachhinein erzählte die Frau Ihrem Mann von Ihrer Vernehmung und dass sie von der Richterin verhöhnt wurde. Als die Frau schildern sollte wie Sie durch die Vermieterin mit Holzpfosten beschmiss und dabei verletzte wurde, Fragte die Richterin grinsend „ sind Sie sicher, dass Ihnen die Exvermieterin nicht bloß helfen wollte“

Einstellung trotz eindeutiger und nach den Worten der Richterin ausreichenden Beweisen, zu einem „Preis“ den die Beklagte bestimmen durfte???
In zwei Fällen mit den gleichen Beteiligten und der Selben Richterin ist mit gesundem Rechtsverstand nicht nachzuvollziehen.
Hier nur von Befangenheit der Richterin zu sprechen währe nicht trefflich man könnte das mit Amtsbeugung besser umschreiben.
Aber da derMann ein Laie ist, ist er auf die Meinung der Fachleute sehr gespannt,
ob man in ähnlichen Fällen etwas gegen solche Urteilssprüche unternehmen kann
und ob fragwürdig arbeitende Richter zur Verantwortung gezogen werden können, bzw. ob ein Laie der solch Beispiele anprangert und somit an die Öffentlichkeit brint eine prima Zielscheibe für die unkorekten " Unbeinflußbaren" abgäbe.

P.s. Die Exvermieter haben die Beiden fast in den Ruin getrieben ganz zu schweigen von der Gesundheit


Zuletzt bearbeitet von xyro21x am 18.03.07, 15:57, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Richter sind Menschen und können Fehler machen.

Der Verurteilte kann gegen ein Urteil in der nächst höheren Instanz vorgehen.
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xyro21x
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja klar sind Richter auch menschen, aber eben auch diejenigen die unbeeinflussbar sind und von Ihrer Verantwortung wissen, unterstell ich mal so. Ich sprach hier aber nicht nur von einem sondern zwei Fällen. Klar ist dass wieder Auslegungssache ob es sich bei zweimal immer noch um ein Versehen handeln kann, vielleicht aber auch ganz schlicht mit der Unbeeinflussbarkeit zu erklären.

mfg
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