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Jemand hat an die Bank Wertpapiere verpfändet welche dort im Depot liegen um einen Kredit zu erhalten. Wert der Wertpapiere 3000 Euro. Kredit zur Überziehung 2000 Euro. Kontostand 2000 Euro im Soll
Muß diese bei einem PKH Antrag beachtet werden und müssen verkauft werden? Die Bank benötigt ca. 10 Tage und es bleiben mit dem Kontosollsaldo am ende ca. 1000 Euro übrig.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.03.07, 00:05 Titel:
Angeben muß man die schon.
Allerdings bezweifle ich, daß man Wertgegenstände verkaufen muß, wenn man sich nach dem Verkauf realistischerweise immer noch derart im Soll befinden würde, daß PKH in jedem Fall vollumfänglich gewährt werden würde.
Wenn der A 1 Million Schulden hat, aber ein Haus im Verkehrswert von 100.000 EUR, wäre er nach dem Verkauf immer noch 900.000 EUR im Minus und würde genau so PKH bekommen, als hätte er das Haus nicht verkauft. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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