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Dividende für Geschäftsanteile einer Genossenschaftsbank

 
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 16:03    Titel: Dividende für Geschäftsanteile einer Genossenschaftsbank Antworten mit Zitat

Genossenschaftsbank: Ein Kunde (A) hat Geschäftsanteile an der Genossenschaftsbank B. Der Kunde ist mit dem Service der Bank nicht zufrieden und löscht alle konten. Die Mitgliedschaft löst er jedoch nicht auf und somit auch nicht die Anteile an der Bank. Kann der Kunde verlangen, dass die Bank die Dividende auf das Konto des Kundenm bei einer Fremdbank (z.B. einer Sparkasse) überweist oder kann die Bank verlangen, dass der Kunde zumindest ein kostenfreies Sparbuch bei der Bank B behält?

Bitte auch rechtliche Grundlagen.
_________________
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Paul
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was steht denn im Beispielsfall in der Satzung der Genossenschaft?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

... und wenn in der Satzung nix Besonderes drinsteht, dürfte der Kunde frei sein in der Wahl seiner Konten.
Wenn ich die hiesige Genossenschaftsbank zitieren darf:
"...Jeder Kunde kann Mitglied werden
Wenn Sie Kunde sind, haben Sie die Möglichkeit, zugleich Teilhaber unserer Bank zu werden. Das gilt auch für Firmen, Vereine und Körperschaften. ..."
In meinem Fall wäre also ein Sparbuch ein denkbare Lösung. Winken
_________________
chatterhand
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort...

die Frage war bloß, ob man als Kunde einer Genossenschaftsbank die Auszahlungsansprüche auf Konten bei einer fremden Bank überweisen lassen kann.
Die Satzung würde im Beispielfall nichts besonderes dazu sagen.
_________________
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Paul
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der einfachste Weg ist für die Genossenschaft natürlich, ein Verrechnungskonto im eigenen Haus zu führen.

Es spricht aber imho grundsätzlich nicht dagegen, bei den wenigen Kunden ohne Konto bei der Genobank, die Zahlung auf ein internes Sammelkonto zu leiten und dem Genossen eine Barauszahlung anzubieten. Eine Verpflichtung (kostenfrei) eine Überweisung auf ein anderes Institut zu leiten sehe ich nicht. Ebenso sehe ich keine Verpflichtung, ein Girokonto bei der Genoba zu führen.
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