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§ 306 BGB besagt, dass Banken keine Gebühren für Kontoauszüge erheben dürfen, außer für die Zusendung derer.
Kann der Kunde auch nach mehreren Monaten /Jahren noch die Rückerstattung verlangen, bzw. gibt es eine Frist???[/quote] _________________ Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
BGB § 306 regelt die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit von AGBs. Einen Bezug zu Auszugsgebühren sehe ich spontan nicht.
Eine Reihe von Verbraucherschutzorganisationen argumentieren, solche Gebühren seien unzulässig und berufen sich hierbei auf allgemeine Rechtsprinzipien. Da es hierzu keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, würde ich die Ausgangsbehauptung in den Konjunktiv umformulieren. Hier ein Beispiel:
Der Grund, warum es keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, könnte darin liegen, dass kaum eine Bank die Auszüge gesondert bepreist...
Zur eigentlichen Frage:
Wäre die Gebührenbelastung unrechtmäßig und hätte die Bank solche Gebühren belastet, so hätte der Kunde eine Forderung gegen die Bank, die gemäß BGB § 195 nach 3 Jahren verjährt.
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