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Kostenpflichtige Kontoauszüge

 
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 19:21    Titel: Kostenpflichtige Kontoauszüge Antworten mit Zitat

§ 306 BGB besagt, dass Banken keine Gebühren für Kontoauszüge erheben dürfen, außer für die Zusendung derer.

Kann der Kunde auch nach mehreren Monaten /Jahren noch die Rückerstattung verlangen, bzw. gibt es eine Frist???[/quote]
_________________
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Paul
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nähere Umstände bitte ...

Normale Auszüge, Duplikatsauszüge, ....?
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Normaler Kontoauszug am KAD (Kontoauszugsdrucker)
_________________
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Paul
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich widerspreche ungerne aber:

BGB § 306 regelt die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit von AGBs. Einen Bezug zu Auszugsgebühren sehe ich spontan nicht.

Eine Reihe von Verbraucherschutzorganisationen argumentieren, solche Gebühren seien unzulässig und berufen sich hierbei auf allgemeine Rechtsprinzipien. Da es hierzu keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, würde ich die Ausgangsbehauptung in den Konjunktiv umformulieren. Hier ein Beispiel:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ117429376725720/link196459A

Der Grund, warum es keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, könnte darin liegen, dass kaum eine Bank die Auszüge gesondert bepreist...

Zur eigentlichen Frage:

Wäre die Gebührenbelastung unrechtmäßig und hätte die Bank solche Gebühren belastet, so hätte der Kunde eine Forderung gegen die Bank, die gemäß BGB § 195 nach 3 Jahren verjährt.
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