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ich habe mal eine wirklich ganz allgemeine Frage, die mir keine Ruhe lässt. Greift das Widerrufsrecht für einen bei einer deutschen Bausparkasse abgeschlossenen Bausparvertrag, d.h. kann man bis 14 Tage nach Abschluss widerrufen ?
Wenn ja, muss dann trotzdem eine Abschlussgebühr gezahlt werden oder entfällt diese ?
Danke im Voraus.
Zuletzt bearbeitet von Andreas30HH am 17.03.07, 22:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
ein Bausparvertrag kann innerhalb einer Woche widerrufen werden.
M.W. stellt sich die Frage nach der Abschlußgebühr noch nicht, da diese mit den Einzahlungen verrechnet würde, die ja noch nicht stattgefunden haben.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 19.03.07, 12:21 Titel:
Hallo,
vom Grundsatz her gelten die jeweiligen Bausparbedingungen, die Gebührentabelle und die jeweiligen Widerrufsfristen.
D.h. daß die BSK für einen bereits eingerichteten Vertrag auch die vertraglichen Gebühren erheben kann. § 17 ABB
In der Praxis wird das allerdings so gehandhabt, daß die BSK keine Klage auf Vertragserfüllung etc. erhebt auch wenn der Widerspruch nicht fristgerecht erfolgte. _________________ chatterhand
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