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Verfasst am: 19.03.07, 13:13 Titel: Recht auf Pfand ?
Hallo,
folgende allgemeine Frage zur Wirksamkeit einer "Pfanderklaerung": Hat B einen "wirksamen Pfand" ?
VORGESCHICHTE:
A verkauft an B Firma notariell. Damit B kauft, sagt A schriftlich B die Gewinne der letzten zwei Geschaeftsmonate von A zu - Gruende vermutlich egal, aber gerne auf Anfrage. Annahme durch B erfolgte ebenfalls schriftlich.
Uebergabe der Geldes sollte mit Firmenuebergabe auf dem Firmenkonto erfolgen.
Firma wurde uebergeben nach Notarsvertrag, Gewinne nicht, Firmenkonto leer.
A zahlt kleinen Teilbetrag von 7500 EUR an (Schuldanerkenntnis ?!), dann nix mehr.
PFAND-FRAGE:
B hat von A noch grossen Wertgegenstand (Hausboot) auf dem Gelände und erklärt gegenueber A das Ding schriftlich ueber RA als Pfand UND klagt vor LG auf Einhaltung der schriftlichen Nebenabrede. RA von B teilt schriftlich Kenntnisnahme des Sachverhalts/der Pfanderklaerung mit.
Verfasst am: 20.03.07, 16:37 Titel: Re: Recht auf Pfand ?
quadler hat folgendes geschrieben::
Hallo,
folgende allgemeine Frage zur Wirksamkeit einer "Pfanderklaerung": Hat B einen "wirksamen Pfand" ?
VORGESCHICHTE:
A verkauft an B Firma notariell. Damit B kauft, sagt A schriftlich B die Gewinne der letzten zwei Geschaeftsmonate von A zu - Gruende vermutlich egal, aber gerne auf Anfrage. Annahme durch B erfolgte ebenfalls schriftlich.
Uebergabe der Geldes sollte mit Firmenuebergabe auf dem Firmenkonto erfolgen.
Firma wurde uebergeben nach Notarsvertrag, Gewinne nicht, Firmenkonto leer.
A zahlt kleinen Teilbetrag von 7500 EUR an (Schuldanerkenntnis ?!), dann nix mehr.
PFAND-FRAGE:
B hat von A noch grossen Wertgegenstand (Hausboot) auf dem Gelände und erklärt gegenueber A das Ding schriftlich ueber RA als Pfand UND klagt vor LG auf Einhaltung der schriftlichen Nebenabrede. RA von B teilt schriftlich Kenntnisnahme des Sachverhalts/der Pfanderklaerung mit.
Pfand rechtens oder nicht ?
Danke und Gruesse, quadler.
Hallo, koennte bitte mal einer der Fachkundigen hierzu seine Meinung äussern ?
Ist die bereitgestellte Info nicht ausreichend ?
Kann aus solch einem vertrag ein Pfandrecht resultieren ?
Gemäß § 1205 I BGB ist u. a. die Einigung über die Pfandrechtsbestellung erforderlich. Diesbezüglich sind dem fiktiven Sachverhalt aber keine Anhaltspunkte zu entnehmen. Bloße Kenntnisnahme der einseitigen "Pfanderklärung" dürfte für eine konkludente Einigung nicht genügen.
Für eine gesetzliche Pfandrechtsbestellung (z. B. Vermieterpfandrecht od. Werkunternehmerpfandrecht) liegen m. E. keine Anhaltspunkte vor.
Denkbar wäre, einen nach Übertragung und Übergabe der Firma konkludent geschlossenen -entgeltlichen- Verwahrvertrag gemäß §§ 688, 689 BGB anzunehmen. Hierüber ließe sich u. U. zumindest ein Zurückbehaltungsrecht konstruieren-jedenfalls bis zum Ausgleich der Vergütung.
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