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Gesonderte Feststellung des Vortragsfähigen Gewerbeverlust

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 16:29    Titel: Gesonderte Feststellung des Vortragsfähigen Gewerbeverlust Antworten mit Zitat

Ist für die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes der Gewerbesteuerbescheid die Grundlage. Muss der Gewerbesteuerverlust übereinstimmen?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage kann man so nicht beantworten.

In Flächenstaaten wird der Gewerbesteuerbescheid von den Gemeinden erlassen, das Finanzamt erlässt nur den Gewerbesteuermessbescheid.

In Stadtstaaten ergeht ein einheitlicher Bescheid vom Finanzamt.

Insoweit ist der Gewerbesteuerbescheid Grundlagenbescheid des Bescheides über den vortragsfähigen Gewerbeverlustes.


Gruß

der Petz
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danielxyz
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 135
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Praktisch wird es meist übereinstimmen. Bin mir nicht ganz sicher, ob es verfahrensrechtlich ein Grundlagenbescheid ist, eigentlich eher nicht.

Beispiele, bei denen der (neu) vortragsfähige Verlust vom Gewerbeverlust des laufenden Jahres abweicht:
- bei Gesellschafterwechsel
- bei Änderung des Verlustes (Gewerbesteuermessbetrag wird nicht neu festgestellt, da keine Auswirkung. Verlustfeststellung ändert sich, da Auswirkung evtl. in Folgejahren)
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ich habe den Gewerbesteuermessbescheid gemeint.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Vorwitzig
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Die Frage kann man so nicht beantworten.

In Flächenstaaten wird der Gewerbesteuerbescheid von den Gemeinden erlassen, das Finanzamt erlässt nur den Gewerbesteuermessbescheid.

In Stadtstaaten ergeht ein einheitlicher Bescheid vom Finanzamt.

Insoweit ist der Gewerbesteuerbescheid Grundlagenbescheid des Bescheides über den vortragsfähigen Gewerbeverlustes.


Bei uns (Flächenstaat) wird auch der Bescheid, in dem ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festgestellt wird, von den Finanzämtern erlassen.

Grundlage: § 10 a Satz 6 GewStG

Bei Verlust ergeht kein Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde (weil Gewerbesteuer ja Null ist).

Für den Feststellungsbescheid müßten die §§ 179 ff. AO gelten.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::
Bei uns (Flächenstaat) wird auch der Bescheid, in dem ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festgestellt wird, von den Finanzämtern erlassen.

Ja, ich weiß, mir erschien die Frage an sich nur unlogisch, deswegen fand ich einige Erklärungen notwendig.

Daran lag's ja aber nicht......
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