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hans meiserr noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.03.07, 18:29 Titel: Falschaussage im Zusammenhang mit Körpererletzung |
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Hallo miteinander hier der Fall:
Person A hat dem Geschädigten G bei einer Schlägerei auf den Kopf getreten. Die Polizei war kurz darauf anwesend und hat die Situation beruhigt. Der Geschädigte G ist nicht zur Aussage bei der Polizei erschienen. Es gibt einen Passanten P der behaupter Person A habe dem Geschädigten G sogar mehrmals auf den Kopf getreten.
Es gibt nun Zwei Personen: Person C und Person D die überlegen vor Gericht ausszusagen, dass sie nicht gesehen haben das Person A dem Geschädigten G auf den Kopf getreten hat. Obwohl sie den Vorgang eigentlich nicht im Blickfeld hatten.
Meine Fragen:
- Welche Gefahren bestehen für die Personen C und D der falschaussage überführt zu werden?
- Und wie wäre die Strafe bei dieser? |
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Ashley7 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 597 Wohnort: Offenbach
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Gast
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Verfasst am: 19.03.07, 18:48 Titel: |
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Mal am Rande... wenn ich einen Vorgang nicht imBlickfeld habe kann ich auch nicht gesehen haben, dass jemand einem anderen malträtiert. Irgendwie sehe ich da noch keine falschen Angaben... |
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Ashley7 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 597 Wohnort: Offenbach
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Verfasst am: 19.03.07, 18:50 Titel: |
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Ich habe das so verstanden, dass die zwei den Vorfall nicht gesehen haben, aber vor Gericht aussagen wollen, dass sie ihn gesehen haben, um den Täter mitt ihrer Aussage zu entlasten, er habe NICHT getreten. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung! |
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hans meiserr noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.03.07, 18:56 Titel: |
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Ashley7 du liegst da richtig. |
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Gast
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Verfasst am: 19.03.07, 19:01 Titel: |
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Na, dann werfe ich doch einfach mal § 258 StGB zusätzlich mit mit in den Ring... |
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Ashley7 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 597 Wohnort: Offenbach
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Verfasst am: 19.03.07, 19:03 Titel: |
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Stimmt, das hatte ich ganz vergessen, kommt ja auch noch dazu...  _________________ Dies ist meine persönliche Meinung! |
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Gast
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Verfasst am: 19.03.07, 19:08 Titel: |
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Ashley7 hat folgendes geschrieben:: | Stimmt, das hatte ich ganz vergessen, kommt ja auch noch dazu...  | NIcht so schlimm, da die Strafe dem höchsten verwirklichten Strafrahmen zu entnehmen ist, und das wären - vollkommen korrekt dargestellt - ja die benannten §§ 153, 154 StGB  |
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hans meiserr noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.03.07, 19:58 Titel: |
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Ich weiss das es schon in gewisser weise eine frage zur durchführung einer straftat ist,
ich würd aber gern wissen ob vor dem gerichts termin sicher alle zeugen feststehen die vernommen werden, oder kann dann kurz davor noch einer dazukommen und sagen das war aber so und so |
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Gast
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Verfasst am: 19.03.07, 20:07 Titel: |
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hans meiserr hat folgendes geschrieben:: | Ich weiss das es schon in gewisser weise eine frage zur durchführung einer straftat ist, | Ich weiss nun nicht wie ich das zu verstehen habe, aber eine gewisse Möglichkeit der Interpretation ist nicht auszuschließen, und deshalb wird der Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis |
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