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ich hab nachgesehen, bei der (Wortsperre: Firmenname) zahl ich im 1/4 Jahr 17,70 EU. Da sind aber einiges mehl als 3 Buchungen. Vielleicht hilft es Ihnen.
bin zwar kein Betreuer wie du weißt, aber schau doch mal bei
www.banktip.de
Da gibt es einen "Girorechner", der dir die günstigsten Banken anzeigt.
Mündelsicherheit müsste meines Wissens mittlerweile bei allen Kreditinstituten gegeben sein, also nicht nur bei Sparkassen <smile>.
Es gibt leider selten regionale Preisvergleiche, die z.B. für die Banken in deiner Nähe veröffentlich werden. Denke mal, du bist auf die Institute "vor Ort" angewiesen bei deinen Betreuungskonten ? Oder kommen auch Direktbanken in Frage ? Auf jeden Fall solltest du dich über Preismodelle bei deinen Banken informieren - da gibt es wirklich erhebliche Unterschiede !!!
Beispiel bei meiner Bank/Sparkasse (in Niedersachsen zwischen Hamburg und Bremen): 2,90 mtl. + 15 cent pro Posten (egal was für Buchungen, Barverfügungen und Geldautomat frei; Karten u. Online-Banking inklusive also nichts extra) - unser Nobel-Model: 8,90 mtl. all inclusive. Da sollte man schon überlegen, was man wirklich braucht...
danke für den Tip, ist auf jeden Fall interessant.
Die Frage ist nur immer wieder, ob auch bei einem Betreuungskonto Online-Banking möglich ist. Falls nicht lohnt es sich vom Aufwnad her kaum.
Und da wird das ganz unterschiedlich gehandhabt. Bei der Sparkasse zu Lübeck und der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist das nicht möglich, bei der (Wortsperre: Firmenname) und der Deutschen Bank geht es, aber alle teuer, alles ganz unterschiedlich.
BTW: Sende mir doch bitte mal ein Angebot über eine mündelsichere Geldanlage von 4000 oder 5000 Euro per Mail.
das mit den günstigen Bankkonten ist mir auch schon manches mal durch den Kopf gegangen. Vielleicht sollte man mal Kontakt mit den ortsansässigen Betreuungsvereinen aufnehmen und fragen wie die dieses Problem lösen.
Warum sollte Online Banking nicht gehen??? Es kann kaum einer erwarten und tut auch keiner, daß man wegen jeder Überweisung zur Bank rennt. Das wären in unserem Fall 120 km.
Blondie hat schon recht, eigentlich müssen alle Banken für das Geld was bei ihnen hinterlegt wird haften, habe nur bei einigen ausländischen Banken eine Beschränkung auf 20 T€ bemerkt.
Wenn wir Geld anlegen wollen, lasse ich mir ein Angebot von der Bank geben, schreibe einen netten Brief an das AG mit dem Verweiß auf § 1809 BGB warte die Genehmigung ab und dann legen wir das Geld an, mit Sperrvermerk.
Gruß
Martina _________________ m. h-s /alles was Recht ist und jedem das seine !!!
es kommt eben auf die Lesart der Banken an. Manche ziehen sich auf einen extremen Standpunkt zurück, dass eigentlich bei jeder Überweisung die Original-Bestellung des AG vorgelegt werden müsste, und wohl auch aus schlechter Erfahrung heraus lehnen sie Online-Banking ab. Blondie, habe ihr da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht ?
Mit der Geldanlage ist das so eine Sache, aber prinzipiell ist es wie von Dir geschrieben.
Geärgert habe ich mich nur, dass trotz anderslautender Urteile eine Geldanlage z. B. beim BHW nicht (mehr) gestattet wurde, obwohl es vor ca. 1 Jahr noch 4 % Zinsen gegeben hätte, was ja nicht schlecht ist.
Das in Klammer gesetzte (mehr) deshalb, weil es vor einigen Jahren sehr wohl geklappt hat, und das bei 180.000,-- DM.
Da kommt dann der Zwiespalt, dass man einerseits die Intressen des Betreuten vertreten soll, andererseit aber auch später noch mit dem Rechtspfleger auskommen muss. Denn eigentlich müsste man dem Rechtspfleger auf die Füsse treten.
Natürlich gibt es im Internet auch andere Möglichkeiten, das Geld mündelsicher anzulegen, man braucht ja nur mal bei SparkassenBroker nach entsprechenden Wertpapieren zu suchen.
Aber jetzt einmal der Aufwand, für Laien dargestellt:
a) Schreiben an das AG mit Schilderung, was geplant ist, und der Bitte um Genehmigung
b) mit dieser Genehmigung zur Bank, in der Hoffnung, dass diese ein Depot für die Wertpapiere eröffnet (auf die Gebühren achten, sonst lohnt das nicht)
c) Kaufauftrag an die Bank
d) Amtsgericht von dem getätigten Kauf in Kenntnis setzen
Wenn das Geld des Betreuten auf einem Sparbuch liegt, dann muss b) ergänzt werden mit dem Antrag an das Gericht, das Sparbuch aufzulösen oder einen entsprechenden Betrag abzuheben und auf das Girokonto einzuzahlen, Was natürlich auch wieder dem AG zu belegen ist.
Tja, so sieht es aus, damit dann aus 1 % Zinsen vielleicht 3,75 % werden.
Gruss
wie du weißt Andreas, ist bei uns online-banking für Betreuer ohne weiteres (sogar ohne allgemeine Ermächtigung...) möglich. Schlechte Erfahrungen haben wir damit bisher nicht gemacht, es ist kein Missbrauch durch Betreuer bekannt und es sind bisher keine Schadensfälle aufgetreten. Übrigens: auch "unser" Vormundschaftsgericht hat keine Bedenken bei online-banking, ich hab da mal nachgefragt.
Aber natürlich birgt das Verfahren gewisse Risiken für die Bank, die wir aber auch mit "engeren" Regelungen nicht vollständig ausschließen könnten. Denn: wenn ein Betreuer betrügen wollte, wird er doch gern die Mühe auf sich nehmen, seine Bestellung persönlich vorzulegen und z.B. fröhlich im Rahmen seiner Möglichkeiten Überweisungen zu seinen Gunsten ausführen. Für alles braucht er ja nun keinen Beschluss und der Bankmitarbeiter ist gar nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit aller Zahlungen (geschweige denn das Noch-Bestehen der Betreuung überhaupt) zu prüfen. Ist auch nicht seine Aufgabe, denke ich, oder ?!
Kann da aber eben nicht für alle Banken sprechen. Die einen sehen den (Überwachungs-) Aufwand bei Betreuungskonten zu hoch, andere schätzen das Risiko höher ein... tja...
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