Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Telefonische Drohung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Telefonische Drohung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Odim
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 23:08    Titel: Telefonische Drohung Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Ich hoffe, dass ich für mein Anliegen die richtige Forenkategorie ausgewählt habe.

Angenommen, eine Person ruft mit unterdrückter Telefonnummer eine weitere Person an,
um Drohungen Körperlicher Gewalt auszusprechen.

Da unter Umständen die betroffene Person (die, die den Anruf entgegen nimmt)
den Anrufer nicht identifizieren kann, liegt es nahe, dass ein Interesse
an der Klärung des Sachverhaltes, verbunden mit der Identifikation des Anrufers, bestehen könnte.

Wie könnte sich die bedrohte Person in dieser Hinsicht verhalten?
Wäre es möglich, dass die bedrohte Person über den Telefonanbieter eine Anruferübersicht beantragen kann, bei welcher die unterdrückten Nummern angezeigt werden?

Wäre dies eventuell nur über einen Anwalt möglich?



Gruß,
Odim


[Edit: Ich entschuldige mich für das Missachten der Forenregeln. Deshalb habe ich den Beitrag hoffentlich den Regeln entsprechend neu verfasst.]


Zuletzt bearbeitet von Odim am 19.03.07, 23:25, insgesamt 3-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 13:58    Titel: Re: Telefonische Drohung Antworten mit Zitat

Odim hat folgendes geschrieben::
Wäre es möglich, dass die bedrohte Person über den Telefonanbieter eine Anruferübersicht beantragen kann, bei welcher die unterdrückten Nummern angezeigt werden?


Jedenfalls nicht ohne eine Strafanzeige - da dürfte die Analogie zu Kfz-Kennzeichen gelten.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.