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Ich hoffe, dass ich für mein Anliegen die richtige Forenkategorie ausgewählt habe.
Angenommen, eine Person ruft mit unterdrückter Telefonnummer eine weitere Person an,
um Drohungen Körperlicher Gewalt auszusprechen.
Da unter Umständen die betroffene Person (die, die den Anruf entgegen nimmt)
den Anrufer nicht identifizieren kann, liegt es nahe, dass ein Interesse
an der Klärung des Sachverhaltes, verbunden mit der Identifikation des Anrufers, bestehen könnte.
Wie könnte sich die bedrohte Person in dieser Hinsicht verhalten?
Wäre es möglich, dass die bedrohte Person über den Telefonanbieter eine Anruferübersicht beantragen kann, bei welcher die unterdrückten Nummern angezeigt werden?
Wäre dies eventuell nur über einen Anwalt möglich?
Gruß,
Odim
[Edit: Ich entschuldige mich für das Missachten der Forenregeln. Deshalb habe ich den Beitrag hoffentlich den Regeln entsprechend neu verfasst.]
Zuletzt bearbeitet von Odim am 19.03.07, 23:25, insgesamt 3-mal bearbeitet
Wäre es möglich, dass die bedrohte Person über den Telefonanbieter eine Anruferübersicht beantragen kann, bei welcher die unterdrückten Nummern angezeigt werden?
Jedenfalls nicht ohne eine Strafanzeige - da dürfte die Analogie zu Kfz-Kennzeichen gelten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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