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Rechte beim Autokauf - Rückabwicklung

 
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Triplex1979
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 19:35    Titel: Rechte beim Autokauf - Rückabwicklung Antworten mit Zitat

Wenn der Käufer XY beim Autohändler XXY ein Gebrauchtwagen kauft, diesen Teilfinanziert und teils Bar bezahlt.

Was ist wenn der Käufer XY von seinem Rücktrittsrecht innerhalb der 14 Tagen aufgrund der Finanzierung in Aspruch nimmt. Welche Beträge darf der Autohändler XXY für sich in Rechnung stellen? Und darf der Autohändler XXY gefahrene Kilometer in Rechnung stellen? Und wenn ja, wie?

Vielen Dank für kompetente Antworten

EDIT: Ich habe mich noch ein bisschen im Internet kundig gemacht, da ich mich im Rechtswesen nicht auskenne aber lesen kann bin ich auf folgenden Paragraphen gestossen § 358 Verbundene Verträge, hieraus kann ich aber leider nicht erkennen ob Käufer XY dem Autohändler XXY irgendeine Zahlung leisten muss.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Anspruch des XXY auf Nutzungsentschädigung aus §357 III BGB.
Typischer Ansatz sind 0,67% vom Kaufpreis pro 1000 km.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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