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Verfasst am: 19.03.07, 19:35 Titel: Rechte beim Autokauf - Rückabwicklung
Wenn der Käufer XY beim Autohändler XXY ein Gebrauchtwagen kauft, diesen Teilfinanziert und teils Bar bezahlt.
Was ist wenn der Käufer XY von seinem Rücktrittsrecht innerhalb der 14 Tagen aufgrund der Finanzierung in Aspruch nimmt. Welche Beträge darf der Autohändler XXY für sich in Rechnung stellen? Und darf der Autohändler XXY gefahrene Kilometer in Rechnung stellen? Und wenn ja, wie?
Vielen Dank für kompetente Antworten
EDIT: Ich habe mich noch ein bisschen im Internet kundig gemacht, da ich mich im Rechtswesen nicht auskenne aber lesen kann bin ich auf folgenden Paragraphen gestossen § 358 Verbundene Verträge, hieraus kann ich aber leider nicht erkennen ob Käufer XY dem Autohändler XXY irgendeine Zahlung leisten muss.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.03.07, 14:00 Titel:
Anspruch des XXY auf Nutzungsentschädigung aus §357 III BGB.
Typischer Ansatz sind 0,67% vom Kaufpreis pro 1000 km. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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