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Wenn Geld einer öffentlichen Behörde fälschlicherweise auf ein Konto einbezahlt wurde, dieses Geld vom Kontoinhaber behalten wurde und es nun darum geht dass das Geld zurückbezahlt werden muss, kann der Kontoinhaber haftbar gemacht werden ?
Das Geld war ursprünglich für einen ehemaligen Mit-Kontoinhaber bestimmt. (zum Zeitpunkt der Auszahlung schon seit über einem Jahr nicht mehr Kontoinhaber). Dieser wird nun von der Behörde haftbar gemacht, da das Geld "schuldfrei" ausbezahlt wurde. Somit muss der ehemalige Kontoinhaber lt. Behörde das Geld erst einmal selbst zurückbezahlen und versuchen sich das Geld (im schlimmsten Fall) zivilstrafrechtlich zurückzuholen.
Wie ist es bei einem zivilrechtlichen Prozess ? Wer muss die Kosten übernehmen ? Derjenige der verliert ?
Vielen Dank und
Liebe Grüsse
Salva
Zuletzt bearbeitet von Salva2007 am 20.03.07, 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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