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Jugendschutz Videothek

 
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Berg51
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:38    Titel: Jugendschutz Videothek Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wurde heute Zeuge folgender Szene: Eine Mutter mit Kind (ca. 1 - 2 J. - kann schlecht schätzen) gab in der Erwachsenenabteilung einer Videothek DVD's ab. Die Angestellte der Videothek sprach sie darauf an, dass sie mit dem Kind nicht den "ab18-Bereich" betreten dürfe. Sie würde deswegen eine Anzeige vom Jugendamt bekommen. Die Mutter erwiderte, dass sie nur ganz schnell die Filme eines Bekannten abgeben wolle und, dass das Kind von den Filmen doch noch nichts mitbekommmen würde. Sie wäre nur durch diesen Eingang gekommen, weil er näher beim Parkplatz war. Die Frau bezahlte schnell und ging, sichtlich erschrocken. Ist die Angestellte verpflichtet, eine Anzeige beim Jugendamt zu machen? Wenn ja, wäre es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit der Mutter? Wie hoch wäre ein potentielles Bußgeld?

Gruß, Berg51
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Berg51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Angestellten hörte es sich so an, als ob Sie bei Nichtanzeige selber mit einem Bußgeld zu rechnen hätte - sie erzählte was von 10.000,00 EUR.
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wettiner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da sie die Erziehungsberechtigte ist, "durfte sie das". Ansonsten wäre es eine Straftat gewesen.

Die Videothek hätte das Kind aber auch nicht reinlassen dürfen.
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Berg51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist schon mehrfach aufgefallen, dass in dieser Videothek viele den Hintereingang benutzen, weil er einfach näher am Parkplatz ist. Die meisten gehen durch den "verbotenen" Bereich durch nach vorne in den öffentlichen Bereich. Am Hintereingang ist lediglich ein Schild, dass der Zutritt für unter 18-jährige verboten ist. Reicht das denn aus, um sich als Betreiber abzusichern?
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wettiner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich mir eben nicht sicher, wieweit diesbezüglich Haftung vorliegt. Die Videothek kann ja niemanden als Türsteher vor die Tür stellen. Ein Kind missachtet das Schild und wird bei Entdeckung umgehend aufgefordert, die Videothek zu verlassen. Meines Erachtens hat die Videothek damit dem Kind keine 184er Schriften zugänglich gemacht, aber ob das ein StA auch so sieht, wage ich zu bezweifeln !
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