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Gewerbe oder Hobby?

 
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mamuja
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 21:04    Titel: Gewerbe oder Hobby? Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen jemand schreibt Software (Shareware), und vertreibt diese auf seiner Homepage, bei einem Onlineauktionshaus und auf diversen Downloadseiten. Eine gute Bekannte hilft ihm bei dem Email- und Zahlungsverkehr, und erhält dafür ein paar Prozent der Einnahmen. Die Einnahmen, welche er auch beim Finanzamt angibt, liegen insgesamt unter 2000 Euro/Jahr. Dabei sind noch nicht einmal irgendwelche Ausgaben gegengerechnet. Er und die gute Bekannte sind jeweils verheiratet und können somit wohl jeder 1024 Euro dazuverdienen?(ist das so?). Ist er verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, oder wird das als Hobby anerkannt?
Gruß
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

würde hier schon eine Gewerbepflicht sehen, da es sich ja nicht um einmalige Einkünfte handelt.
Die Gewerbeanmeldung hat außerdem auch Vorteile.
Das wäre dann aber z.B. im Steuerrecht zu erörtern.
_________________
chatterhand
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mamuja
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kann der jenige dann auch Ärger mit dem Finanzamt bekommen wegen Liebhaberei?
Gruß
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die gewerbliche Tätigkeit hat mit der Höhe der Einnahmen nichts zu tun.

Ärger mit dem Finanzamt bekommt man nur, wenn man die Einnahmen aus dem Gewerbe nicht in der Steuererklärung angibt. Wenn es wirklich nur 1.000 Euro sind, ist das doch kein Problem.
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mamuja
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Liebhaberei meine ich nur, wenn er jetzt alle seine diesbezüglichen Ausgaben beim FA anbringt, die sicher auch nicht unter 1000 Euro liegen. Da wären ja Hardware, Software, Internetzugang, Fachliteratur, Zeitschriften, ...u.v.m. . Bitte versteht mich nicht falsch, er will sich sicher nicht vor dem Gewerbe drücken. Er würde nur wissen wollen, dass dieser Schritt und die damit verbundenen Mühen und Ausgaben richtig und notwendig sind.
Gruß
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht hilft es weiter wenn man sich mal ansieht wie ein Gewerbe definiert ist.
Z.B. § 14 BGB, § 1 HGB oder für den Anfang mal die Wikipedia dazu befragt.

Ich bleibe bei meiner unmaßgeblichen Einschätzung, daß ich hier ein Gewerbe sehe.

Falls mit den 1024 Euro die privaten Veräußerungsgeschäfte gemeint sein sollten, wäre das nicht zutreffend. Es wird ja etwas hergestellt zum Zwecke des Verkaufs.
Vielleicht sehen das FA und das Gewerbeamt das ja anders.
_________________
chatterhand
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quickfirm
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Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

ich teile die Ansicht, dass es sich um ein Gewerbe handelt, da die Tätigkeit nachhaltig (also andauernd) ausgeübt wird mit dem Zweck, ein paar Taler dazu zu verdienen. Also lieber die Einnahmen auf der Steuererklärung als selbstständige Tätigkeit angeben.
_________________
Jens Oelgardt
//////////
Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch in einem persönlichen Gespräch beim zuständigen FA klären, wie es am besten laufen könnte. Hier gibt es eine kostenlose Beratung aus erster Hand.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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