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Verfasst am: 15.03.07, 21:04 Titel: Gewerbe oder Hobby?
Hallo,
mal angenommen jemand schreibt Software (Shareware), und vertreibt diese auf seiner Homepage, bei einem Onlineauktionshaus und auf diversen Downloadseiten. Eine gute Bekannte hilft ihm bei dem Email- und Zahlungsverkehr, und erhält dafür ein paar Prozent der Einnahmen. Die Einnahmen, welche er auch beim Finanzamt angibt, liegen insgesamt unter 2000 Euro/Jahr. Dabei sind noch nicht einmal irgendwelche Ausgaben gegengerechnet. Er und die gute Bekannte sind jeweils verheiratet und können somit wohl jeder 1024 Euro dazuverdienen?(ist das so?). Ist er verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, oder wird das als Hobby anerkannt?
Gruß
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.03.07, 10:43 Titel:
Hallo,
würde hier schon eine Gewerbepflicht sehen, da es sich ja nicht um einmalige Einkünfte handelt.
Die Gewerbeanmeldung hat außerdem auch Vorteile.
Das wäre dann aber z.B. im Steuerrecht zu erörtern. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Die gewerbliche Tätigkeit hat mit der Höhe der Einnahmen nichts zu tun.
Ärger mit dem Finanzamt bekommt man nur, wenn man die Einnahmen aus dem Gewerbe nicht in der Steuererklärung angibt. Wenn es wirklich nur 1.000 Euro sind, ist das doch kein Problem.
Mit Liebhaberei meine ich nur, wenn er jetzt alle seine diesbezüglichen Ausgaben beim FA anbringt, die sicher auch nicht unter 1000 Euro liegen. Da wären ja Hardware, Software, Internetzugang, Fachliteratur, Zeitschriften, ...u.v.m. . Bitte versteht mich nicht falsch, er will sich sicher nicht vor dem Gewerbe drücken. Er würde nur wissen wollen, dass dieser Schritt und die damit verbundenen Mühen und Ausgaben richtig und notwendig sind.
Gruß
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 19.03.07, 11:29 Titel:
Hallo,
vielleicht hilft es weiter wenn man sich mal ansieht wie ein Gewerbe definiert ist.
Z.B. § 14 BGB, § 1 HGB oder für den Anfang mal die Wikipedia dazu befragt.
Ich bleibe bei meiner unmaßgeblichen Einschätzung, daß ich hier ein Gewerbe sehe.
Falls mit den 1024 Euro die privaten Veräußerungsgeschäfte gemeint sein sollten, wäre das nicht zutreffend. Es wird ja etwas hergestellt zum Zwecke des Verkaufs.
Vielleicht sehen das FA und das Gewerbeamt das ja anders. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 20.03.07, 16:04 Titel:
ich teile die Ansicht, dass es sich um ein Gewerbe handelt, da die Tätigkeit nachhaltig (also andauernd) ausgeübt wird mit dem Zweck, ein paar Taler dazu zu verdienen. Also lieber die Einnahmen auf der Steuererklärung als selbstständige Tätigkeit angeben. _________________ Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 20.03.07, 16:46 Titel:
Man kann auch in einem persönlichen Gespräch beim zuständigen FA klären, wie es am besten laufen könnte. Hier gibt es eine kostenlose Beratung aus erster Hand. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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