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Eine Privatperson hat drei offene Titel, zwischen 300 und 6000 Euro. Um diese Schulden einzutreiben wurde vor einigen Jahren ein Inkassobüro beauftragt. Es wurden da erst mal ordentlich Gebühren fällig und nach anfänglichen Aktivitäten verlief sich alles im Sande. Hätte nun der Schuldner, trotz Knebelvertrag des Inkassobüros, die Möglichkeit diesem Unternehmen die Fälle zu entziehen und sich an ein anderes Büro zu wenden, auch wenn die Vertragsbedingungen eine unbegrenzte Vertragslaufzeit vorsehen?
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich. Verstehe nur nicht so ganz, was bedeutet "unbegrenzte Vertragslaufzeit" Ist in diesem Vertrag keine Kündigungsfrist vereibart ?
Hätte nun der Schuldner, trotz Knebelvertrag des Inkassobüros, die Möglichkeit diesem Unternehmen die Fälle zu entziehen und sich an ein anderes Büro zu wenden, auch wenn die Vertragsbedingungen eine unbegrenzte Vertragslaufzeit vorsehen?
Einfach ausgedrückt heißt das, einem Vertragspartner sagen, bis dann und dann (klare Fristsetzung) hat das und das zu erfolgen, nach fruchtlosem Fristablauf wird eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Ach ja, noch zur Vertragslaufzeit.
Habe die Unterlagen hier natürlich nicht greifbar, werde aber wenn ich wieder daheim bin mal alles raussuchen.
Kann mich aber erinnern, dass mir das eigentlich aufgefallen war, dass der Auftraggeber/Gläubiger nur aus dem Vertrag raus kommt, wenn er deren Auslagen erstezt. Das aber scheint mir in dem Fall, dass das Inkassobüro nichts Relevantes mehr unternimmt schon etwas krass.
Das würde ja bedeuten:
Ein Inkassobüro nimmt einen Auftrag an, kassiert die Gebühren und hat damit seinen Verdienst. Will ein Kunde, der nun verständlicher Weise unzufrieden ist, jdm. anderen beauftragen, bekommt das Inkassobüro sogar noch irgendwelche Auslagen ersetzt.
Das ist ja eine klasse Geschäftsidee, Geld verdienen ohne Arbeiten.
Einfach ausgedrückt heißt das, einem Vertragspartner sagen, bis dann und dann (klare Fristsetzung) hat das und das zu erfolgen, nach fruchtlosem Fristablauf wird eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt.
Hi,
scheint mir schwierig, denn wenn ein Inkasso-Auftraggeber, planlos was Inkasso angeht, dem Büro sagen will was die zu tun haben, ... ?!?!
Die schreiben einfach mal wieder einen Brief, der bringt wie zu erwarten nix, hmmm und sie sind aus dem Schneider.
Gibt es das "Inkasso-Handbuch", in dem steht wie vorgegangen werden muss? Dann könnte der Auftraggeber ja mit "Hand und Fuß" reklamieren.
Oder würde es reichen, wenn der Auftraggeber schreibt:
"Ich erwarte eine umbehende Beitreibung der Schulden!"
scheint mir schwierig, denn wenn ein Inkasso-Auftraggeber, planlos was Inkasso angeht, dem Büro sagen will was die zu tun haben, ... ?!?!
Mir auch, aber die Frage war ja, was eine Ablehnungsandrohung ist.
Zitat:
Gibt es das "Inkasso-Handbuch", in dem steht wie vorgegangen werden muss? Dann könnte der Auftraggeber ja mit "Hand und Fuß" reklamieren.
Keine Ahnung, ob es so etwas gibt, aber vielleicht hier mal anfragen.
Zitat:
Oder würde es reichen, wenn der Auftraggeber schreibt:
"Ich erwarte eine umbehende Beitreibung der Schulden!"
Das würde m.E. weniger bringen, als nichts. Die Antwort wäre vermutlich: "Tut uns leid, aber der Schuldner ist nicht leistungsfähig". Dann hätte man zwar eine Antwort, aber das Inkasso müßte noch nicht einmal eine Tätigkeit nach außen entfalten. Erstmal jedenfalls....
Nach meiner Erfahrung muss ein Gläubiger für die "Rückgabe" der Forderung nicht nur die Auslagen (die man sich unbedingt belegen lassen sollte), sondern zzgl. auch noch eine Gebühr zahlen, bis zu 50 % der Forderung habe ich da schon gesehen. Hier hilft ein Blick in den geschlossenen Vertrag. Komischerweise kommen solche Gebührenforderungen aber seltener, wenn sich ein Anwalt einschaltet und das Vertragsverhältnis kündigt. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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