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Gibt es eigentlich gesetzlich geregelte Kündigungsfristen bei Mitgliedschaft in einem Verein/Verband bzw. ist ohne gesonderte Vereinbarung eine Kündigungsfrist von einem Jahr, kündbar zum jeweiligen Ende des Vorjahres (also Kündigung z. B. im Januar 2007, wirksam aber erst zum 31.12.2008) überhaupt erlaubt??
Würde mich über eine Aufklärung freuen oder evtl. Hinweise, wo es entsprechende Seite dazu gibt.
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