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Betrugsfall bei der Garantie der Gebrauchtwagenversicherung

 
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Simon1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 1
Wohnort: 25436

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 22:28    Titel: Betrugsfall bei der Garantie der Gebrauchtwagenversicherung Antworten mit Zitat

Ein Autokäufer kauft einen Gebrauchtwagen mit einer 1-Jahres-Gebrauchtwagengarantie im Dezember 05.

Nun bekommt der Käufer in den nächsten Monaten kein Garantieheft oder irgendwelche Bestätigungen zugeschickt, wonach er dann ein halbes Jahr später bei dem Verkäufer anrief und fragte, was denn nun damit sei.
Der Verkäufer meinte, dass er seine Anschrift wohl nicht mehr hätte, und er versprach, ihn in den nächsten Tagen anzurufen, um dann die Garantie abzuschließen.
Es kam aber wieder nichts.

Nun, ein Jahr später wollte der Käufer beim Verkäufer nochmal nachfragen, ob er überhaupt was abgeschlossen hat.
Darauf meint der Verkäufer einerseits, dass er lieber als Privatperson die Garantie geben wollte, andererseits, dass er die Versicherung abgeschlossen hatte, jedoch alle Dokumente wohl weggeschmissen habe. Also nur Ausreden.
Der Verkäufer hat also das Geld behalten, ohne die im Kaufvertrag beschriebene Garantie mit einer ebenso genannten Firma abzuschließen.

Wie soll man nun weiter handeln? Erst eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs? Dann zum Anwalt?

Angenommenes Zitat aus dem Kaufvertrag:
"Besondere Vereinbarungen:
Garantie laut Garantiebedingungen der XXX GmbH. Garantieheft wird zugesandt. Garantiezeit beträgt 12 Monate. Garantieinhalt siehe Anlage incl. Leistungserweiterung 1 und 2."


Zuletzt bearbeitet von Simon1985 am 07.03.07, 23:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 22:38    Titel: Re: Betrugsfall bei der Garantie der Gebrauchtwagenversicher Antworten mit Zitat

Simon1985 hat folgendes geschrieben::
Wie soll ich nun weiter handeln?

Zunächst mal die Forumregeln lesen und die Frage entsprechend anders stellen? Der Edit-Button im eigenen Beitrag hilft dabei. Winken
Hier in Kurzform: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609
Mehrfach posten kommt auch nicht so gut. Eigene Beiträge löschen kann man über den X-Button rechts oben im Posting.

Btw - wenn am Freitag eh ein Termin beim Anwalt ist, kann ja dieser eventuelle Möglichkeiten erklären. Das ist ja schon übermorgen und der darf dann auch _konkret_ beraten. Smilie

Gruß
Rena
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nyctramp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Verkäufer die Garantie gibt, muß er sich nicht zwingend rückversichern. Die Bedingungen der Garantie dürften vermutlich im Kaufvertrag geregelt sein. Wichtig ist nur, dass er seiner Leistungspflicht im Schadenfall nachkommt, sofern der Schaden von der Garantie abgedeckt wird. Alles andere ist meiner Meinung nach dem Verkäufer überlassen.

P.S.: Im Thread sehe ich nicht, dass der Verkäufer seiner Leistungspflicht nicht nachgekommen wäre.
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Argus2010
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 29
Wohnort: Bad Wiessee

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 14:54    Titel: Vergessen, verzeihen,... Antworten mit Zitat

Nachdem die zugesicherte Garantie über 12 Monate im Kaufvertrag vermerkt ist, dürfte dessen ja auch gegebenenfalls einklagbar sein.
Da diese Garantiefrist mittlerweile ohne Garantiefall abgelaufen ist, verstehe ich nicht Ihr spätes Auftreten.
Was versprechen Sie sich nach über 14 Monaten davon???
Der Verkäufer würde bei Gericht erklären, dass er einen Garantiefall laut Vertrag notfalls aus der Hosentasche bezahlt hätte!

Hierzu wird Sie auch ein Anwalt fragen, ob den Sinn der Sache?
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nyctramp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal was nachgeschickt was ich im ersten Anflug überlesen habe.

Wenn er sich auf die Garantiebedingungen der XXX GmbH beruft, die dem Kunden auf Basis dieser Garantiebedingungen zugesagte Garantie aber nicht dort abschließt, könnte er sich m.E. diese Garantiebedingungen zu eigen gemacht haben um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Hier hätte m.E. die XXX GmbH einen Anspruch auf Unterlassung und evtl. auch Schadenersatzansprüche (z.B. aus Urheberrecht).
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::
evtl. auch Schadenersatzansprüche (z.B. aus Urheberrecht).


Urheberrecht auf Garantiebedingungen? Ich darf einmal kurz lachen: Lachen

Eher wäre UWG die Anspruchsgrundlage. Das hilft aber dem K auch nicht mehr (außer er übt sich in der beliebten deutschen Disziplin des Nachkartens Böse ).
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nyctramp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Immer noch der Meinung bin, dass jede Art von Texten auch dem Urheberrecht unterliegt.

Aber dabei kommt mir noch eine Idee.

Wenn die Garantie einer bestimmten Firma hier die XXX GmbH im Vertrag genannt ist, ist der Händler dann nicht verpflichtet diese dort auch abzuschließen? Wenn er im Voraus gar nicht vor hatte diese dort abzuschließen dürfte doch eine Täuschungsabsicht unterstellt werden, oder? Ansonsten zumindest ein Vertragsbruch, der zumindest zu einer Nacherfüllungspflicht führen würde oder zur Kaufpreisminderung nach BGB. Oder sehe ich das jetzt auch falsch?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::
Aber dabei kommt mir noch eine Idee.
Wenn die Garantie einer bestimmten Firma hier die XXX GmbH im Vertrag genannt ist, ist der Händler dann nicht verpflichtet diese dort auch abzuschließen? Wenn er im Voraus gar nicht vor hatte diese dort abzuschließen dürfte doch eine Täuschungsabsicht unterstellt werden, oder? Ansonsten zumindest ein Vertragsbruch, der zumindest zu einer Nacherfüllungspflicht führen würde oder zur Kaufpreisminderung nach BGB. Oder sehe ich das jetzt auch falsch?

Ich sehe das eher so, dass der Verkäufer den Schaden im Garantie- bzw. Gewährleistungsfall ohne Versicherung aus eigener Tasche hätte zahlen müssen.
Risikoübernahme gegen Bezahlung ist kein Betrug, das machen schliesslich alle Versicherungsgesellschaften so.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::
Immer noch der Meinung bin, dass jede Art von Texten auch dem Urheberrecht unterliegt.


Welcher Text? Der Hinweis "Garantie zu den Bedingungen der Firma X" ist doch nicht einmal eine Kopie der Garantiebedingungen der Firma X, selbst wenn diese Urheberrecht genießen würden.

nyctramp hat folgendes geschrieben::
Wenn die Garantie einer bestimmten Firma hier die XXX GmbH im Vertrag genannt ist, ist der Händler dann nicht verpflichtet diese dort auch abzuschließen?


Das hängt an der Formulierung. Ein "Reiseumfang wie bei der Schwafabel-Reise der Llapag-Hoyd" bedeutet ja auch nicht, daß bei dieser Firma gebucht werden muß, sondern nur, daß sich der Leistungsumfang damit deckt. Das nennt man Referenzangabe. Cool Und ist deswegen allenfalls wettbewerbsrechtlich problematisch.

nyctramp hat folgendes geschrieben::
Vertragsbruch, der zumindest zu einer Nacherfüllungspflicht führen würde


Nacherfüllung in welcher Form? Die Garantie wurde doch nie in Anspruch genommen und ist mittlerweile verfallen. Wie soll der VK etwas nacherfüllen, das er nie leisten mußte?

Die Diskussion ist eine 1:1-Analogie zur Frage "Wenn ein VK versicherten Versand anbietet, aber nur ein Päckchen verschickt, ist das dann Betrug und/oder hat der K Anspruch auf Minderung der Versandkosten?". Und zu dem Thema wurde hier schon oft diskutiert. Cool
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal @nebelhörnchen:

Ich gehe jetzt davon aus, dass im Vertrag drin steht, das eine Garantie der Firma XXX GmbH beinhaltet ist (und nicht eine vergleichbare). Und damit ist genau diese Garantie und nicht eine ähnliche oder gleichwertige Vertragsbestandteil. Schließt der Händler die dann nicht ab, dann hat der Kunde m.E. tatsächlich ein Recht auf den nachträglichen Abschluß (was ihm nichts bringt) oder auf Preisminderung (nämlich um die Einsparungen des Händlers).

Klar würde der Händler im Zweifelsfall wahrscheinlich den Kunden damit ärgern, dass er die Garantie noch nachträglich bei der Firma XXX abschließt und ihm die abgelaufenen Garantieunterlagen aushändigt. Aber das wäre ja nur im Real-Life so. Womit wir beim Nachkarten von Herrn Schaffrath wären und damit

zum zweiten @Hr. Schaffrath
- ich bin jetzt einfach (vielleicht voreilig) davon ausgegangen, dass die Garantiebedingungen ausgehändigt wurden. Ggf. übernommen auf eigenes Papier, respektive den Vertrag. Sofern natürlich die von Ihnen zitierte Referenzangabe hier Grundlage ist haben Sie m.E. vollkommen recht. Was die Analogie zu den Versandkosten betrifft, mag ich nicht ganz zustimmen, obwohl das Beispiel gut gewählt ist. Bei der Garantie hat der Kunde im Falle einer Insolvenz des Händlers noch einen Anspruch gegenüber der XXX GmbH. Das sind für mich schon zwei Paar Stiefel. Bei den Versandkosten geht es in der Regel nur um ein paar Euro, während in unserem Beispiel schnell ein paar hundert Euro Unterschied sein können. Aber wie Sie selbst schon anmerkten: Das hängt an der Formulierung.

und grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, denn das ganze hört sich für mich auch nach nachkarten an.
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