Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietsache: Werbefläche- Prinzipielle Fragen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietsache: Werbefläche- Prinzipielle Fragen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
AnjaW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 22:45    Titel: Mietsache: Werbefläche- Prinzipielle Fragen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zunächst einmal möchte ich Fragen ob das Thema in diesem Forum richtig aufgehoben ist:

Mietverträge für Werbeflächen / Plakatwerbung

Dann vom prinzip her kann eine Kündigung solcher Mietverträge denn im Vertrag per Klausel "beide partei verzichten bewusst auf ihr mögliches Kündigungsrecht oder so ähnlich" ausgeschlossen werden?

Ist sowas denn prinzipiell gültig oder fällt sowas unter das Raster "nicht wirksame Klausel"

Fände ich schon hart wenn sowas gelten soll....ist ja dann sowas wie nen Knebelvertrag....

Danke für Meinungen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Gesellschafts- und Handelsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also für mich ist das doch eher dem Mietrecht zuzuordnen. Hier gehts zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich um Wohnraummietrecht.

Bei der Vermietung von Flächen zu Nicht-Wohnzwecken kann im Vertrag so gut wie alles vereinbart werden. Allenfalls müssen sich solche Verträge an den AGB-rechtlichen Bestimmungen des BGB messen lassen, falls die Klauseln in einer Mehrzahl vorformulierter Verträge verwendet werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.