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Ein- bzw Abbuchungen der Bank ohne Erlaubnis

 
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jagga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:08    Titel: Ein- bzw Abbuchungen der Bank ohne Erlaubnis Antworten mit Zitat

Nach einer auszahlung von 400 euro, war auf dem kontoauszug zu lesen; barauszahlung 400€, bareinzahlung 400€, obwohl diese 400 € niemals eingezahlt wurden, demnach ein fehler der bank. nach einigen tagen war auf dem kontoauszug zu lesen; barauszahlung 400€ , die bank hatte ihren fehler berichtigt.

meine frage lautet jetzt: darf die bank ohne meinen zuspruch einfach so die 400€ wieder abziehen? war das ganze nicht eher ein Bankirrtum der zu meinen Gunsten ausgelegt werden kann?

mfg jagga
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CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Natürlich war das ein Irrtum - den die Bank ja auch korrigiert hat.

Wie wäre es denn im umgekehrten Fall: Die Bank bucht versehentlich von Ihrem Konto fälschlicher Weise Geld ab.
Ist das dan auch halt eben ein Bankirrtum mit dem Sie leben müssen ???
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wäre noch, ob die Bank die Korrekturbuchung als Storno gebucht hat oder als Barauszahlung. Falls die Bank die Korrektur als Auszahlung gebucht hat, sollten Sie auf dem Rechnungsabschluss überprüfen, ob Gebühren für die Korrektur berechnet wurden - das wäre dann nicht rechtens.

Paul

[/b]
_________________
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Paul
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Monika1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ich habe zu diesem thema ff. frage:

darf die bank ohne mein einverständis, ohne meine unterschrift einfach geld von meinem konto abbuchen?

sachverhalt:
der bank wird via mail mitgeteilt, dass ein entsprechender geldeingang auf dem eigenen konto zu einem bestimmten zeitpunkt erwartet wird. man vereinbart, dass sich der kontoinhaber bei geldeingang umgehend mit der bank in verbindung setzt. das geld kommt auf dem konto an und bevor der kontoinhaber die überweisung an die bank vornehmen kann, bucht die bank eigenwillig selbst ab und teilt dem kontoinhaber via mail mit, dass er doch bitte in der nächsten woche in die filiale zur unterschrift kommen soll!

eine rasche antwort wäre sehr hilfreich!

besten dank
monika 1971
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Monika1971 hat folgendes geschrieben::
darf die bank ohne mein einverständis, ohne meine unterschrift einfach geld von meinem konto abbuchen?

Wenn das vorher so abgesprochen war und die Buchung im Sinne des Kontoinhabers erfolgte -- warum nicht?
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Monika1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

es war abgesprochen, dass sich der kontoinhaber bei der bank meldet wenn das geld auf seinem konto eingegangen ist. aber noch bevor der kontoinhaber selbst bemerkt, dass das geld eingegangen ist, bucht die bank einfach ab. was soll das??? ist das rechtens?
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Kunde der Bank vorher nicht klipp und klar gesagt hat, oder sogar unterschrieben hat, dass die Bank bei Geldeingang sofort abbuchen darf eigentlich nicht. Handelt es sich allerdings um Gebühren, die der Bank zustehen, kann die Bank diese zu einem vereinbarten / in den AGB festgeschriebenem Termin abbuchen (meistens der Rechnungsabschluss, also zum Ende eines jeden Quartals) Wenn die Bank in diesem Fall dem Kunden einen Aufschub gewährt hat, kann sie sich jederzeit die Gebühren vom betreffenden Konto einziehen.
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Monika1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

danke paul!

es handelt sich um die restsumme eines kredites, meiner meinung nach sind das keine gebühren, oder? zumal dieser kredit auf ein fehlerhaftes arbeiten eines bankangestellten zustande kam, der fehler von der bank zugegeben wurde und die fehlerhaft überwiesene kreditsumme...bis eben auf diese besagte restsumme...zurücküberwiesen wurde.

gibt es ein klares "ja, die bank hatte das recht!" oder gar ein "nein, die bank hat wiederholt widerrechtlich gehandelt!" ???
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

gut, dann ist es natürlich etwas anderes
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer ein klares "Ja" oder "Nein" erwartet, wird bei Rechtsfragen oft enttäuscht werden. So auch hier.

Es kommt zunächst einmal darauf an, ob die Bank eine fällige Forderung aus diesem Kredit an den Kunden hat.

Dies wäre z.B. der Fall wenn der Kredit fällig wäre, der Kreditvertrag nicht zustande gekommen wäre aber die Bank bereits die Kreditsumme ausgezahlt hätte oder wenn der Kunde den Kreditvertrag widerrufen hätte, der Kreditbetrag aber bereits ausgezahlt war.

In diesem Fall hat die Bank gemäß AGB ein Pfandrecht bezüglich Guthaben, die auf anderen Konten im Haus geführt werden. Die Umbuchung stellt dann das Wahrnehmen des Pfandrechtes dar.

Hat die Bank keine fällige Forderung, so bedarf die Buchung der Zustimmung des Kunden. Diese muss nicht schriftlich, sie kann auch mündlich oder konkludent erfolgen.

Wenn ich den Sachverhalt verstanden habe, wollte der Kontoinhaber nach Geldeingang auf die Bank zukommen um die Überweisung zu veranlassen. (oder: Wozu sonst?)

In diesem Fall kann die Bank durchaus konkludent von einem Kundenwunsch nach Überweisung ausgehen. Sie hat im Zweifel ein Beweisproblem. Daher der Wunsch nach dem schriftlichen Auftrag.
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