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Fragen zur Umsatzsteuer - Streitfälle im Büro

 
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fhq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 09:03    Titel: Fragen zur Umsatzsteuer - Streitfälle im Büro Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

ich habe hier zu 2 USt-Fragen auseinanderfallende Meinungen und finde diese auch alle logisch und nachvollziehbar - nur würde ich auch gerne wissen, welche nun die gesetzlich richtig ist. Ich hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen.

Hier die beiden Sachverhalte:

1.
Eine Fitnessstudio-Besitzer hat diverse Trainerinnen auf Honorarbasis für Kurse beschäftigt. Einige davon schreiben Rechnungen, die u.a. keine fortlaufende Rechnungsnr. und auch keine Steuernr. aufweisen, aber mit dem Hinweis auf § 19 UStG ausgestattet sind.
Meinung a)
Diese Rechnungen dürfen auf keinen Fall bezahlt werden, da keine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 IV Nr. 2 + 4 UStG vorliegt.
Meinung b)
Diese Rechnungen können ruhig bezahlt werden, da die fehlenden Merkmale keine Auswirkungen haben.
Umsatzsteuerlich würde zwar der Vorsteuerabzug verwehrt werden, aber da wg. § 19 keine USt in der Rechnung enthalten ist, kann auch nichts verwehrt werden.
Ertragssteuerlich wird sie als Ausgabenbeleg anerkannt, da der Zahlungsempfänger problemlos festgestellt werden kann und es keine Vorschrift im Steuerrecht gibt, wie Ausgabenbelege auszusehen haben.

2.
Ein Restaurantbesitzer weist auch im Jahr 2007 auf seinen Rechnungen 16% als Umsatzsteuersatz und den dazu gehörigen Betrag aus. Es wird im weiteren nur der Rechnungsempfänger betrachtet, die Situation der Restaurantbesitzers ist nicht das Problem!
Meinung a)
Der Rechnungsempfänger darf aus der Rechnung keine Vorsteuer ziehen, da wg. § 14 IV Nr. 8 UStG keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Meinung b)
Der Rechnungsempfänger darf sehr wohl Vorsteuer geltend machen, aber nur den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag.


Ich voraus schon mal besten Dank für Eure Anregungen!
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Beide Male ist die Meinung b die richtige.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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tolledeu
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Beide Male ist die Meinung b die richtige.

MfG

Ronald


Hallo,

würde mich dem anschließen, wobei in den UStR ausgeführt wird, dass im Falle des § 19 UStG trotzdem zwingend die Steuernummer auf der Rechnung angegeben werden muss.

Aber was sind schon Richtlinien............... Winken

Gruß T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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steuermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann hier auch nur zustimmen.

Gruß
steuermann
_________________
Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hier auch: Mit!
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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fhq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Antworten!

Mein persönliches Empfinden ging auch jeweils in Richtung b), aber wir haben hier einige sehr formal denkende Kollegen, die sich an solchen Sachen hochziehen.

Ich denke, hierzu muß nichts mehr gesagt werden. Falls jemand doch noch das Bedürfnis hat: nur raus damit! Winken
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wohin das persönliche Empfinden tendiert, dürfte hier völlig egal sein Cool

Wohin das Gesetz und die Richtlinien tendieren ist von Belang. Und die tendieren zu b)
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