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Bilder in öffentlichen Einrichtungen

 
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kk42
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:48    Titel: Bilder in öffentlichen Einrichtungen Antworten mit Zitat

Hallo,

braucht man ein Einverständnis von Personen, wenn man diese in öffentlichen Einrichtungen (zB Schulen) Fotografieren will, obwohl man keine Veröffentlichungsabsichten hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das Einverständnis ist nur bei einer Veröffentlichung nötig. Dabei ist es egal wo man die Photos macht. Allerdings könnte man Probleme bekommen, wenn z.B. jemand von seinem Hausrecht gebrauch macht und den Photographen entfernt.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 01:42    Titel: Re: Bilder in öffentlichen Einrichtungen Antworten mit Zitat

kk42 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

braucht man ein Einverständnis von Personen, wenn man diese in öffentlichen Einrichtungen (zB Schulen) Fotografieren will, obwohl man keine Veröffentlichungsabsichten hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Eine Schule ist nicht-öffentlich. Daher wird zum Fotografieren immer die Erlaubnis der Schulleitung benötigt.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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kk42
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 13:21    Titel: Re: Bilder in öffentlichen Einrichtungen Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Eine Schule ist nicht-öffentlich. Daher wird zum Fotografieren immer die Erlaubnis der Schulleitung benötigt.


Auch wenn man keine Veröffentlichungsabsichten hat? Könntet ihr mir dann bitte sagen welcher Paragraph da zugrunde liegt?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das Hausrecht des Schulleiters.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 16:14    Titel: Re: Bilder in öffentlichen Einrichtungen Antworten mit Zitat

kk42 hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Eine Schule ist nicht-öffentlich. Daher wird zum Fotografieren immer die Erlaubnis der Schulleitung benötigt.


Auch wenn man keine Veröffentlichungsabsichten hat? Könntet ihr mir dann bitte sagen welcher Paragraph da zugrunde liegt?
In jedem Bundesland ein anderer. Schulrecht ist Ländersache.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 19:17    Titel: Re: Bilder in öffentlichen Einrichtungen Antworten mit Zitat

kk42 hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Eine Schule ist nicht-öffentlich. Daher wird zum Fotografieren immer die Erlaubnis der Schulleitung benötigt.


Auch wenn man keine Veröffentlichungsabsichten hat? Könntet ihr mir dann bitte sagen welcher Paragraph da zugrunde liegt?
Den § gibt es nicht. Man muß niemanden um Erlaubnis fragen um Fotos machen zu dürfen, wenn es nicht verboten ist. Auch aus dem Hausrecht ergibt sich kein Verbot, sondern nur aus dem ausdrücklichem Verbot durch einen Hausrechtinhaber (auf Basis des Hausrechts) oder einer sonstigen bindenden Vereinbarung.
_________________
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