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Abnahme durch Architekt

 
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luser
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Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 22:16    Titel: Abnahme durch Architekt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
wir haben Anfang März mit unseren Bau angefangen.
Hierfür hatten wir uns für einen Architekten entschieden.
Ich weiss gar nicht, wie ich meine Frage stellen soll.
Ich leg einfach mal los:
Der BU war mit der Sohle(mit Perimeterdämmung) fertig--der Architekt prüfte Bewehrung , Rechnung etc. und gab die Zahlung bzw. die Rechnung frei.
Bevor die Zahlung raus ging, habe ich mir die fertige Sohle genauer angeschaut und stellte fest, dass die Perimeterdämmung zwischen Sohle und dem Fundament liegt.(Sohle und Fundament sind durch die Dämmung getrennt).
Darauf hin sprach ich den Architekten an, dieser wollte mir nicht glauben. In der Zwischenzeit arbeiteten die Maurer eifrig weiter und die Aussenmauerstand.(2 Tage)
Der Architekt sah nun endlich, wie die Dämmung eingebaut war und stoppte alles.
Nun stehe ich in der Mitte....der Bauunternehmen beruht sich auf die Abnahme durch den Architekten und der Architekt auf die schlecht erbrachte Leistung durch den Bauunternehmer.

Im Vertrag mit dem Architekten ist vereinbart, dass er unter anderem, die Überwachung und die Abnahmen durchführt.
Wie verhalte ich mich?

Traurig
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen im Vertrag mit dem Rohbauer bringt die Erkenntnis.

Sind hier Teilabnahmen (Bodenplatte, Decke EG, etc) als Gesamtabnahme des Rohbaus vereinbart?

Wohl eher nicht.

Damit stehen Sie noch immer vor der Gesamtabnahme, der Rohbauer ist insofern in der Beweislast dem AG zu beweisen, dass sein Tun dem vertraglich Geschuldetem entspricht.

Auch nehmen die (klugen) Architekten in der Regel nicht (juristisch) ab, sondern nur technisch. Die Abnahme ist die willendliche Hinnahme des vom Unternehmer erbrachten, der Arch. ist nur Hilfsmittel.

Anderes Beispiel:
Sie bestellen ein Schnitzel, der Kellner bringts vom Koch zu Ihnen, beim Abräumen fragt er "Hats geschmeckt, gut ich richte es in der Küche aus".
Sie würden sich doch schon wundern, wenn der Kellner Ihnen vorschreiben würde es hat wohl geschmeckt, weil Teller leer, also wars gut.

Man könnte bei technischen Zweifeln auch mal den Statiker fragen.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn der Architekt für die Bauüberwachung bestellt und bezahlt wird und Teilgewerke als korrekt abnimmt obwohl sie nicht korrekt ausgeführt wurden, dann haftet er mit. Da der Bauherr meißtens im Baugewerbe ein Laie ist, wird, um solche Fehler zu vermeiden, ein Architekt mit der Bauüberwachung beauftragt.

Grundsätzlich stimmt es, dass der Architekt nur im Auftrag des Bauherrn arbeitet und letztlich der Bauherr die letzte Instanz ist. Trotzdem ist der Architekt in Punkto Fachwissen dem Bauherrn gegenüber eine "Vertrauensperson". Somit trägt er einen Großteil der Verantwortung bei solchen Fehlern.

Wobei ich noch nicht ganz verstanden habe was hier falsch gelaufen sein soll?????
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mayrinya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe, Sie haben Fotos gemacht.
Wie es oben dargestellt wird, ist der direkte Lastabtrag zwischen Mauerwerk und Fundamenten unterbrochen und je nach Dicke der Dämmschicht könnten bei weiterem Aufmauern eventuell auch Setzungsschäden entstehen, wenn sie sich zusammendrückt.
Ist denn nicht ein Statiker für die Abnahme von Deckenbewehrung und Freigabe zum Betonieren beauftragt? Bzw. wurde dies versäumt?
In Hessen ist es so, daß ein Statiker Bauherrschaft und Behörde gegenüber die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigen muß, und daher für Abnahmen zur Baustelle fährt. Der Architekt ist meines Wissens hier zweitrangig, ihm obliegt jedoch die Koordination der Beteiligten, bzw. steht evtl. auch im Bauvertrag mit dem Rohbauunternehmen, daß dieser den Statiker rechtzeitig zur Abnahme zu bestellen hat.
Wenn es mein Bau wäre, würde ich unverzüglich den Statiker einschalten und um Freigabe der Bodenplattenkonstruktion bitten.

----
Alles nur meine unverbindliche Meinung.
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luser
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Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also wenn der Architekt für die Bauüberwachung bestellt und bezahlt wird und Teilgewerke als korrekt abnimmt obwohl sie nicht korrekt ausgeführt wurden, dann haftet er mit. Da der Bauherr meißtens im Baugewerbe ein Laie ist, wird, um solche Fehler zu vermeiden, ein Architekt mit der Bauüberwachung beauftragt.

Grundsätzlich stimmt es, dass der Architekt nur im Auftrag des Bauherrn arbeitet und letztlich der Bauherr die letzte Instanz ist. Trotzdem ist der Architekt in Punkto Fachwissen dem Bauherrn gegenüber eine "Vertrauensperson". Somit trägt er einen Großteil der Verantwortung bei solchen Fehlern.

Wobei ich noch nicht ganz verstanden habe was hier falsch gelaufen sein soll?????
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luser
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Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 11:14    Titel: Abnahme durch Architekt Antworten mit Zitat

Hallo und Danke für die Antworten.
In der Vereinbararung mit dem Architekten ist folgendes vereinbart:
-Bauüberwachung und Bauabnahme, allerdings ist nichts von Teilabnahmen die Rede.

????
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Iuser hat folgendes geschrieben::
Wie verhalte ich mich?


mayrinya hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe, Sie haben Fotos gemacht.


Trotz Holzschuhers Hinweis wird hier kräftig gegen die Regeln verstoßen.
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