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recht.de :: Thema anzeigen - Verrechnungs-Scheck aus Versehen zerrissen - was nun?
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der_neue_66 noch neu hier Anmeldungsdatum: 21.03.2007 Beiträge: 2
Verfasst am: 21.03.07, 14:52 Titel: Verrechnungs-Scheck aus Versehen zerrissen - was nun?
Man nehme an man bekommt von einer Behörde einen Verrechnungs-Scheck per Post zugesand und zerreist diesen aus Versehen.
Hat derjenige ein Recht auf einen Rückgriff nach Art 40 Scheckgesetz?
(Oder anderweitig ein Recht auf Neuaustellung des Schecks)
Wie sollte derjenige Vorgehen? Hat er noch Hoffnung an das Geld zu kommen oder wird so eine Tollpatschigkeit eiskalt bestraft?
Tschau
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Karsten11 FDR-Moderator Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
Verfasst am: 21.03.07, 17:12 Titel:
Hallo,
Tesafilm!
Einfach zusammenkleben und freundlich mit der Bank schäkern. Dann löst sie den Scheck auch gerne ein.
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der_neue_66 noch neu hier Anmeldungsdatum: 21.03.2007 Beiträge: 2
Verfasst am: 21.03.07, 18:21 Titel:
Und wenn der Scheck des Tollpatschs bereits vor über einen Monat ausgestellt wurde?
Ist dieser immer noch gültig?
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nebelhoernchen FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
Verfasst am: 22.03.07, 05:04 Titel:
der_neue_66 hat folgendes geschrieben:: Und wenn der Scheck des Tollpatschs bereits vor über einen Monat ausgestellt wurde?
Ist dieser immer noch gültig?
Lt. Art. 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist für Schecks von inländischen Banken 8 Tage.
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derblacky FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
Verfasst am: 22.03.07, 08:52 Titel:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: der_neue_66 hat folgendes geschrieben:: Und wenn der Scheck des Tollpatschs bereits vor über einen Monat ausgestellt wurde?
Ist dieser immer noch gültig?
Lt. Art. 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist für Schecks von inländischen Banken 8 Tage.
Was allerdings in der Praxis nicht bedeutet, das er nicht eingelöst wird. Also einreichen!
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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