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Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 20.03.07, 17:01 Titel: Unklare Angebote im B2B-Bereich
Softwarehaus A bietet seinen B2B-Kunden individuelle Anpassungen an eine bestehende Standard-Software an.
Grundlage hierfür ist z.Zt. ein vorhergehendes Festpreis-Angebot, intern auf Basis der Stunden bzw. Manntage kalkuliert. Bei dieser Methode kam es in der Vergangenheit des öfteren zu erheblichen Abweichungen nach oben, da der Kunde im laufenden Projekt Änderungswünsche einbrachte oder aber der tatsächliche Aufwand von A falsch eingeschätzt wurde.
Nun möchte A sein Angebotsverfahren ändern, in dem lediglich eine Schätzung des Arbeitsaufwands in Stunden oder Tagen abgegeben (und mit dem entsprechenden bekannten Stunden-/Tagessatz multipliziert) wird.
Dies wird vermutlich bei einer Zeitüberschreitung Probleme mitbringen, daher stellt sich zunächst die Frage, ob eine solche Lösung generell rechtlich Bestand hat. Eine unvorhersehbare Abweichung von mehr als 10% nach oben wird es aus der Erfahrung heraus in manchen Fällen geben. Ist der Kunde sodann verpflichtet, die Programmierungsarbeiten dennoch zu bezahlen ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
M.E. spricht nix dagegen, einen solchen "Paketpreis" für eine bestimmte Anzahl an Stunden anzubieten und falls der Aufwand darüber hinaus geht, z.B. nach Stunden abzurechnen ... oder generell nach Stunden abzurechnen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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