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Grenzstein verschwunden ...

 
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norti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 12:22    Titel: Grenzstein verschwunden ... Antworten mit Zitat

Hallo,

wie müsste man in einem solchen Fall vorgehen:

Nach der "Fertigstellung" seines EFH räumt der Grundstücksbesitzer A sein Grundstück auf und findet, an seinem Hausstromanschlußkasten von EON einen Stein, der nach Grenzstein, aussieht, angelehnt. Der Grenzstein, der in der Nähe des Kastens sein müsste fehlt ...

Es liegt die Vermutung nahe, dass bei der Verlegung der Erdkabel für das Grundstück der Stein, warum auch immer, ausgegraben und anschließend einfach den den Stromkasten gelehnt wurde ...

Wie sollte A hier vorgehen? A möchte natürlich keine neue Vermessnung des Grundstücks auf seine Kosten veranlassen.

danke!
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird A wohl nicht drumrum kommen. Außer A kann beweißen das die arbeiter der Firma EON diesen entfernt haben, dann müßten diese die Einmessung zahlen.
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norti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm. Ganz blöd gefragt:

Angenommen A stört das Fehlen des Steines nicht - weil er seine Grenzen eh kennt (zumindest glaubt er das). "Irgendwann" behauptet aber dann der Nachbar B, dass A die Grenze überschreitet ... dann kann B das natürlich nicht durch den Grenzstein belegen, weil der ja fehlt. Wenn B, es dann genau wissen wollte, müsste der dann die Einmessung des Steines zahlen?

Oder gibt es sowas wie eine "persönliche" Verantwortung für Grenzsteine?
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wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich A wäre, würde es mich nicht stören . Einen solchen Fall habe ich mehr als 25 Jahre prima überlebt . Damals hatten die Nachbars Kinder einen frisch gesetzten "Pflock" der Vermesser in ihrer Einfahrt (Wegerecht) entfernt . Keinen hat`s gestört . Cool
Ich würde warten bis (der Nachbar von A) B sucht, nichts findet und dann vielleicht mit B zusammen den Vermesser bestellen .
Wo kein Kläger ist ...
Mit den Augen rollen
_________________
Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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maggi17
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 78
Wohnort: Sachsen Anhalt

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip sind alle bisherigen Antworten richtig.
Grenzzeichen dürfen wie Vermessungsmarken auch, nicht durch Unbefugte verändert werden. Soweit die Theorie. Tatsächlich muß ich als Betroffener aber beweisen das Firma xy diesen Stein verändert hat. das dürfte sehr, sehr schwer fallen, auch wenn alles gegen Firma xy spricht. (So sieht der Alltag eines Landvermessers täglich aus). Was nun- also auf keinen Fall den Stein wieder selbst setzen ! Das dürfen wirklich nur Befugte, und es gelingt auf den Punkt genau auch wirklich nur per Zufall, "selbstredend steht der Stein hinterher genau da; wo er schon immer gestanden hat" ( hört ein Vermesser jede Woche). Weil - Irgendwann baut man einen Zaun. 10 Jahre später, man hat längst verdrängt, daß der Grenzpunkt selbst gesetzt wurde, wird aus dem einfachen Zaun eine Mauer und auf die Grenze zum Nachbarn wird ein Garage gebaut, angehalten wird natürlich der schon immer vorhandene Stein. Alles ist fertig in Beton gegossen, der Nachbar, mit dem man sich immer sehr gut verstanden hat, hat verkauft und mit dem Neuen kann man noch nicht ganz so gut. Als plötzlich, egal aus welchem Grund auch immer, Vermesser vor der Tür stehen und genau diesen Grenzpunkt suchen und sich anfangen zu wundern und komische Fragen stellen.... .
Dann kann es plötzlich ganz interessant weitergehen - egal in welche Richtung.

Prinzipiell gehört so eine Grenzmarke allen Grenznachbarn zu gleichen Teilen, also mindestens 2 Beteiligten. Soll nun so eine Marke ersetzt oder erneuert werden, kann man sich die entstehenden Kosten natürlich teilen (steht glaub ich sogar im BGB- wenn auch weit hinten) weil alle Grenznachbarn von dieser Erneuerung gleichermaßen profitieren - wenn auch irgendwann viel später vielleicht. Ein unveränderter zugänglicher Grenzpunkt schafft auf alle Fälle für alle Anlieger handfeste Klarheit. Dies aber gegen den Willen eines Nachbarn durchzusetzen will gut überlegt sein. Im allgemeinen gilt, wer bestellt, bezahlt auch. Jetzt kommt hinzu das Liegenschaftsvermessung (so nennt man das im fachjargon) Landesrecht ist, es also 16 verschiedene Auffassungen gibt. Grenzmarken sollen duch die Anlieger theoretisch auch frei zugänglich gehalten werden, - weil die Kollegen Vermesser, heißen Vermesser und nicht Sucher.
Natürlich kann man auch alles auf sich ruhen lassen und nichts machen. Man bleibt mit seinem Zaun weit genug auf dem eigenen Grundstück, der Nachbar denkt vielleicht genauso und dann kann das noch in 100 Jahren so sein und alle haben Geld und Nerven geschont
so ende mit dem Roman
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