Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zugang eines Einschreibens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zugang eines Einschreibens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 12:56    Titel: Zugang eines Einschreibens? Antworten mit Zitat

ich weiß nicht, ob die folgende Frage so oder ähnlich schon mal gestellt wurde. hab über die Suchfunktion jedenfalls nix gefunden. Möglichwerweise passt sie auch nicht ins Zivilprozessrecht, ggf. bitte verschieben.


Zwischen der "Daniel Düsentrieb GmbH“ und der "Gierig und Raffzahn GmbH“ (beides sind Vollkaufleute) besteht ein Vertrag, der mit einer Frist von drei Monaten zum 01.01.2007 gekündigt werden kann.

Die Daniel Düsentrieb GmbH versendet am 15.09.2006 eine Kündigung per Übergabe-Einschreiben. Dieses Einschreiben kommt am 02.10.2006 von der Post zurück mit dem Vermerk "Lagerfrist abgelaufen, nicht abgeholt“. Der Briefzusteller hatte bei Gierig und Raffzahn GmbH eine Mitteilung im Briefkasten hinterlassen, dass ein Einschreiben gekommen ist, die Gierig und Raffzahn GmbH hat diese Mitteilung aber ignoriert oder sie wurde vom Mitarbeiter in der Poststelle versehentlich nicht weitergeleitet (lässt sich nicht mehr aufklären).

1. Ist die Kündigung fristgerecht zugegangen?

1.1 wenn die Info über das Einschreiben bewusst ignoriert wurde?

1.2 wenn die Info über das Einschreiben versehentlich ignoriert wurde? (Beweisfragen mal außer Acht gelassen)

2. Würde sich am Sachverhalt etwas ändern, wenn es kein Übergabe-, sondern ein Einwurfeinschreiben gewesen wäre?


Grüße, Mogli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:09    Titel: Re: Zugang eines Einschreibens? Antworten mit Zitat

Na versuchen wir uns nochmal im Allgemeinen BGB!
Mogli hat folgendes geschrieben::
1. Ist die Kündigung fristgerecht zugegangen?
1.1 wenn die Info über das Einschreiben bewusst ignoriert wurde?

Unterstellt, das könnte so bewiesen werden: die Vereitelung des Zugangs wäre ein gewichtiges Argument, das gegebenenfalls nach Treu und Glauben die Berufung auf den nicht erfolgten Zugang unmöglich machen könnte. Dafür müßte man aber erst einmal im Zweifel einen Richter begeistern können. Höchst zweifelhaft. Die Information über ein abzuholendes Schreiben ersetzt aber nicht die Zustellung. Antwort: Nein, nicht rechtzeitig zugegangen.
Mogli hat folgendes geschrieben::
1.2 wenn die Info über das Einschreiben versehentlich ignoriert wurde? (Beweisfragen mal außer Acht gelassen)

Eigentlich das gleiche wie bei 1.1. Die Info ersetzt nicht den Zugang des Schreibens, kann also nicht als Zustellung gewertet werden. Antwort: nein, nicht rechtzeitig zugegangen.
Mogli hat folgendes geschrieben::
2. Würde sich am Sachverhalt etwas ändern, wenn es kein Übergabe-, sondern ein Einwurfeinschreiben gewesen wäre?

Briefe gehen dem Empfänger zu, sobald sie in dessen Machtbereich gelangen und er zumutbarer Weise Kenntnis nehmen konnte; letzteres wird in der Literatur aber schon mit § 130 BGB für unvereinbar gehalten. Die Leerung des Briefkastens spätestens am nächsten Tag wird von der Rechtsprechung regelmäßig unterstellt. Ein Einwurfeinschreiben hat also gegenüber dem einfachen Brief den Vorteil, daß seine Ablieferung durch Urkunde nachweisbar ist. Gegenüber dem Übergabe-Einschreiben oder dem Einschreiben mit Rückschein kann der Zugang nicht "verhindert" werden. Insgesamt lautet die Antwort hier: JA, es würde sich etwas ändern. Die Kündigung dürfte dann rechtzeitg zugegangen sein. Anwälte schicken deshalb oft Kündigungen mit Telefax, einfachem Brief und Einwurf-Einschreiben um auf der sicheren Seite zu sein.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 22.03.07, 18:34    Titel: Re: Zugang eines Einschreibens? Antworten mit Zitat

mwjm hat folgendes geschrieben::
Anwälte schicken deshalb oft Kündigungen mit Telefax, einfachem Brief und Einwurf-Einschreiben um auf der sicheren Seite zu sein.


Man lernt nie aus....
Nach oben
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 23:18    Titel: Re: Zugang eines Einschreibens? Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
2. Würde sich am Sachverhalt etwas ändern, wenn es kein Übergabe-, sondern ein Einwurfeinschreiben gewesen wäre?
Grüße, Mogli

Ja, imho würde sich der Versender in trügerischer Sicherheit wiegen.

OLG Koblenz Az.: 11 WF 1013/04
LG Potsdam Az.: 11 S 233/99
LAG München Az.: 8 Ta 5/04
(BVerwG. Az.: 9 C 7.00)
(OVG Rheinland-Pfalz Az.: 7 A 10030/00)
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.